DGUV Information 213-046 - Verarbeiten von Schaumstoffklebern

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Gefährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften

  • Die bei der Verwendung lösemittelhaltiger Kleber entstehenden leichtentzündlichen Dämpfe können mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

  • Bei großflächiger Anwendung in engen, schlecht belüfteten Räumen - zum Beispiel in Bereichen des Schiffsbaus - kann sich auch eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden.

  • Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und reichern sich am Boden an. Sie breiten sich daher auch in benachbarte und tiefer liegende Bereiche aus.

  • Diese Gefährdungen ergeben sich auch durch mit Lösemitteln getränkte Putzlappen.