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Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit - Beschaffung von Arbeitsmitteln (BekBS 1113)

Vom 6. März 2015 (GMBl S. 311)

Gemäß § 21 Absatz 4 der am 1. Juni 2015 in Kraft tretenden Betriebssicherheitsverordnung (BGBl. I S. 49) macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Erkenntnis bekannt:

  • Bekanntmachung zur Betriebssicherheit BekBS 1113 "Beschaffung von Arbeitsmitteln"

Ausgabe: März 2015

Bekanntmachungen zur BetriebssicherheitBeschaffung von ArbeitsmittelnBekBS 1113

Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundlagen der Beschaffung von Arbeitsmitteln3
Prozessschritte des Beschaffungsprozesses4
Weitere Aspekte bei der Beschaffung überwachungsbedürftiger Anlagen5
BeispieleAnhang