Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit - Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BekBS 1114)
Vom 6. März 2015 (GMBl S. 331, 542)
Gemäß § 21 Absatz 4 der am 1. Juni 2015 in Kraft tretenden Betriebssicherheitsverordnung (BGBl. I S. 49) macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Erkenntnis bekannt:
Bekanntmachung zur Betriebssicherheit BekBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"
Ausgabe: März 2015
Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit | Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln | BekBS 1114 |
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Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.