TROS Laser Teil 2 - TROS Laserstrahlung Teil 2

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Abschnitt 5 TROS Laser Teil 2 - Beispiele zur Berechnung von Expositionen und Expositionsgrenzwerten

Aus den Herstellerangaben über die wichtigsten Daten des Lasers und der Strahlführung ist es meist möglich, die Bestrahlungsstärke E und die Bestrahlung H zu berechnen. Für diese Aufgabe benötigt man Angaben über die Laserleistung bei kontinuierlichen Lasern und die Impulsenergie, Impulsbreite und Impulswiederholfrequenz bei gepulsten Lasern. Weiterhin benötigt man Angaben über den Strahldurchmesser (in dem 63 % der Laserleistung enthalten ist) und den Strahlverlauf (Konvergenz oder Divergenz). Daraus lässt sich bei verschiedenen Anwendungen der kleinste relevante Strahldurchmesser ermitteln.

5.1
Kollimierte Laserstrahlung

Bei kollimierter Laserstrahlung lässt sich der kleinste relevante Strahldurchmesser aus der Strahldivergenz und dem minimalen Abstand der Beschäftigten zur Laserstrahlungsquelle bestimmen (siehe Anhang 2 Abschnitt A2.1). Die Exposition kann in diesem und in den folgenden Fällen aus der angegebenen Laserleistung oder Impulsenergie und der Fläche, die dem kleinsten relevanten Durchmesser zugeordnet ist, berechnet werden.

Beispiel:

Ein Nd:YAG-Laser (Wellenlänge λ = 1 064 nm, Leistung P = 100 mW) strahlt mit einem Durchmesser von d63 = 2 mm. Zu berechnen ist die Bestrahlungsstärke E für eine Exposition der Augen und diese ist mit dem Expositionsgrenzwert EEGW zu vergleichen. Für den Fehlerfall wird von einer maximalen Expositionsdauer von t = 10 s ausgegangen. Die Strahldivergenz soll in diesem Beispiel vernachlässigt werden. Die Winkelausdehnung α ist kleiner als 1,5 mrad ("Punktlichtquelle").

Zunächst ist anhand von Tabelle 1 zu prüfen, welcher Blendendurchmesser D für die Berechnung der Fläche A zwecks Vergleichs mit dem Expositionsgrenzwert zu nehmen ist. Es muss danach für das Auge ein Blendendurchmesser von D = 7 mm verwendet werden.

Bestrahlte Fläche:

aab_3862_2018-11-21_005.gif

Bestrahlungsstärke:

aab_3862_2018-11-21_006.gif

Die Berechnung des Expositionsgrenzwertes EEGW erfolgt gemäß Anhang 4, Tabelle A4.4:

aab_3862_2018-11-21_007.gif

Aus Anhang 4, Tabelle A4.6 entnimmt man die Parameter CA = 5 und CC = 1. Damit ergibt sich EEGW = 50 W · m-2. Die berechnete Bestrahlungsstärke E = 2 597 W · m-2 liegt weit über dem Expositionsgrenzwert. Vom Arbeitgeber müssen geeignete Schutzmaßnahmen ausgewählt und getroffen werden.

Hinweis 1:

Bei Verwendung der Tabelle A4.8 "Vereinfachte maximal zulässige Bestrahlungswerte auf der Hornhaut des Auges" aus Anhang 4 (kann bei der Auswahl einer Laser-Schutzbrille verwendet werden) würde sich in diesem Beispiel der Wert EEGW = 10 W · m-2 ergeben.

Hinweis 2:

Zur Bestimmung der erforderlichen Schutzstufe der Laser-Schutzbrille muss in diesem Fall die Bestrahlungsstärke auf Basis des tatsächlichen Laserstrahldurchmessers von 2 mm berechnet werden.

5.2
Fokussierung von Laserstrahlung mit einer Linse

(1) Der kleinste relevante Strahldurchmesser ist abhängig vom Strahldurchmesser an der Linse sowie von der Brennweite der Linse und wird im kleinstmöglichen Abstand des Beobachters zur Laserstrahlungsquelle bestimmt (siehe Abbildung 3). Bei sichtbarer Laserstrahlung und im IR-A-Spektralbereich (400 nm bis 1 400 nm) - im Sinne einer "worst-case"-Abschätzung - kann von einem kleinsten Expositionsabstand von 100 mm hinter dem Fokus ausgegangen werden. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das schärfste (kleinste) Bild auf der Netzhaut in der Regel bei diesem Abstand entsteht.

(2) Man kann den Strahldurchmesser dx am Expositionsort wie folgt berechnen:

aab_3862_2018-11-21_008.gif

Dabei ist d63 der Strahldurchmesser an der Linse, x die Entfernung des Orts der Exposition vom Fokus und f die Brennweite der Linse.

aab_3862_2018-11-21_009.gif

Abb. 3
Laserstrahlung mit einer Linse gebündelt

Beispiel:

Ein Diodenlaser (Wellenlänge λ = 950 nm, Leistung P = 1,1 W) sendet einen nahezu parallelen Laserstrahl mit einem Durchmesser d63 von 3 mm aus und wird durch eine Linse mit der Brennweite f = 10 mm fokussiert. Zur Ermittlung der maximalen Gefährdung für eine Exposition der Augen und der Haut über t = 100 s wird die Bestrahlungsstärke E mit den Expositionsgrenzwerten EEGW verglichen.

Berechnung für die Augengefährdung:

Da der Laserstrahl auf die Netzhaut fokussiert werden kann, wird der Strahldurchmesser dx in diesem Beispiel im ungünstigsten Abstand von x = 100 mm Entfernung vom Fokus der Linse bestimmt:

aab_3862_2018-11-21_010.gif

Der Durchmesser des Strahls ist größer als die Messblende von 7 mm nach Abschnitt 3.4.3 Tabelle 1, und ist somit für die Berechnung der Strahlquerschnittsfläche A anzuwenden.

Berechnung der Strahlquerschnittsfläche A:

aab_3862_2018-11-21_011.gif

Expositionsgrenzwert EEGW:

EEGW = 10·CA ·CC W·m-2

Aus Anhang 4 Tabelle A4.6 entnimmt man die Parameter CA = 100,002 · (λ-700) = 3,16 und CC = 1. Damit erhält man EEGW = 31,6 W · m-2. Die berechnete Bestrahlungsstärke E = 1 549 W · m-2 liegt weit über dem Expositionsgrenzwert. Entsprechende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen müssen vom Arbeitgeber getroffen werden.

Berechnung für die Hautgefährdung:

Da der Laserstrahl auf die Haut (dies gilt auch für die Hornhaut des Auges) fokussiert werden kann, muss der Durchmesser im Fokus der Linse bestimmt werden. Der Durchmesser des Strahls im Fokus ist daher kleiner als die Messblende mit einem Durchmesser von 3,5 mm. Nach Abschnitt 3.4.3 ist somit für die Berechnung der Fläche A die Messblende entsprechend der Tabelle 1 anzuwenden (D = 3,5 mm).

Berechnung der Strahlquerschnittsfläche A:

aab_3862_2018-11-21_012.gif

Expositionsgrenzwert EEGW für die Haut aus Anhang 4, Tabelle A4.5:

aab_3862_2018-11-21_013.gif

Mit CA = 3,16, ergibt sich EEGW = 6 320 W · m-2. Die berechnete Bestrahlungsstärke E ≈ 115 000 W · m-2 liegt deutlich über dem Expositionsgrenzwert. Entsprechende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen müssen vom Arbeitgeber getroffen werden.

5.3
Laserstrahlung aus einem Lichtwellenleiter

(1) Laserstrahlung tritt aus Lichtwellenleitern divergent in Abhängigkeit von der numerischen Apertur (NA = sin(φ/2), φ = voller Öffnungswinkel) aus (siehe Abbildung 4). Als kleinstmöglicher Abstand von dem Laseraustritt kann im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 1 400 nm ein Abstand von 100 mm angenommen werden.

aab_3862_2018-11-21_014.gif

Abb. 4
Laserstrahlung aus einem Lichtwellenleiter (n1 = Brechungsindex des Kerns, n2 = Brechungsindex des Mantels)

(2) In der folgenden Tabelle 4 wird der Zusammenhang zwischen der Numerischen Apertur NA und dem Strahldurchmesser bei dem ungünstigsten Abstand von 100 mm angegeben. Wenn die austretende Laserleistung (z. B. aus dem Datenblatt) bekannt ist, kann auf diese Weise die Bestrahlungsstärke im ungünstigsten Abstand von 100 mm vom LWL-Austritt berechnet werden.

Tab. 4
Strahldurchmesser in 100 mm Entfernung in Abhängigkeit von der Numerischen Apertur NA

NAφ in GradStrahldurchmesser in mm
0,00,00
0,111,520,1
0,223,140,8
0,334,962,9
0,447,287,3
0,560,0115,5
0,673,7150,0
0,788,9196,0
0,8106,3266,7
0,9128,3412,9

Hinweis:

Weitere nützliche Informationen zu Laserstrahlung, die in Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWLKS) genutzt wird, werden ausführlich in [12] behandelt.

5.4
Ausgedehnte Quellen bei vollkommen diffuser Reflexion

(1) Beim direkten Blick in einen gebündelten Laserstrahl (mit einem kleineren Durchmesser als dem der Pupille) wird u. U. die gesamte in das Auge fallende Strahlungsleistung durch die Augenlinse auf einen kleinen Punkt auf der Netzhaut fokussiert. Beim Blick in ausgedehnte Quellen entsteht auf der Netzhaut ein größeres Abbild, über welches die einfallende Strahlungsleistung verteilt wird. Der für den obigen Fall ("Punktlichtquellen") gültige Expositionsgrenzwert kann dann um den Faktor CE (siehe Anhang 4 Tabelle A4.6) vergrößert werden. Eine ausgedehnte Quelle kann beispielsweise vorliegen, wenn ein aufgeweiteter Laserstrahl auf eine diffus reflektierende Wand (z. B. matt-weiß gestrichene Wand, keine spiegelnd reflektierende Flächen vorhanden) gerichtet ist und in diese Reflexionsstelle geblickt wird.

(2) Dabei ist zu berücksichtigen, dass diffuse Reflexion häufig auch gerichtet reflektierte Anteile besitzt. Dieses Beispiel ist nicht anwendbar bei optischen Strahlungsleistungen, die das Material (in diesem Beispiel die Wand) verändern würden.

Beispiel:

Ein Laserstrahl (Wellenlänge λ = 670 nm, Strahldivergenz φ = 10 mrad) mit der Leistung P = 1,1 W wird an einer Fläche mit einem Fleckdurchmesser von d63 = 1,5 cm ideal diffus reflektiert. Zu berechnen ist der Expositionsgrenzwert EEGW für thermische Netzhautschädigung für eine maximale Expositionsdauer von t = 100 s (zufälliger unbeabsichtigter Blick, siehe Abschnitt 4.1) und eine minimale Wandentfernung von r = 1,2 m und es ist festzustellen, ob eine sichere Betrachtung in diesem Abstand möglich ist.

Lösung:

Der Expositionsgrenzwert für thermische Netzhautschädigung wird nach Tabelle A4.4 (Bereich 400 nm - 700 nm) berechnet. Er hängt von den Parametern α, CE und T2 ab. Nach Anhang 2, Abschnitt A2.3 gilt für die Winkelausdehnung α der scheinbaren Quelle:

aab_3862_2018-11-21_015.gif

Dies gilt nur bei senkrechtem Einfall und Blick auf die diffus reflektierende Fläche ("worst-case"-Szenario). Bei schrägem Blick wird der Fleck in Form einer Ellipse gesehen und α ist entsprechend anzupassen.

Damit wird CE nach Anhang 4 Tabelle A4.6:

aab_3862_2018-11-21_016.gif

T2 berechnet sich wie folgt (Tabelle A4.6):

aab_3862_2018-11-21_017.gif

Mit diesen Werten (α > 1,5 mrad und t > T2) berechnet sich der Expositionsgrenzwert nach Tabelle A4.4 wie folgt:

aab_3862_2018-11-21_018.gif

Beim idealen Lambert‘schen Strahler (in den Halbraum) errechnet sich die Bestrahlungsstärke in Augenebene im Abstand von r = 1,2 m aus,

aab_3862_2018-11-21_019.gif

wobei ρ Reflexionsgrad und ε Betrachtungswinkel in Bezug auf die reflektierende Fläche sind. Unter "worst-case"-Bedingungen, d. h. für ρ = 1 (keine Verluste) und ε = 0 (senkrecht zur diffus reflektierenden Oberfläche, cos ε = 1), gilt:

aab_3862_2018-11-21_020.gif

Die Bestrahlungsstärke E = 0,24 W · m-2 im Abstand von 1,2 m liegt damit deutlich unter dem Expositionsgrenzwert EEGW = 79,07 W · m-2 für 100 s und die Reflexionsstelle kann somit sicher für diese Zeit betrachtet werden. Danach bräuchten keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Bei der Annahme, es würden nur 10 % der Strahlung nahezu spiegelnd reflektiert und dieser Strahlungsanteil in einem Abstand von 1,2 m aufgrund der Divergenz auf eine Strahlquerschnittsfläche von A = 1,13 · 10-4 m2 aufgeweitet, dann würde sich dort eine Bestrahlungsstärke von

aab_3862_2018-11-21_021.gif

ergeben. Dieser so berechnete Wert liegt um den Faktor 12,3 oberhalb des Expositionsgrenzwertes. Schutzmaßnahmen wären dann erforderlich.

5.5
Exposition durch Laserstrahlung mit verschiedenen Wellenlängen

Beispiel:

Ein aufgeweiteter Nd:YAG-Laserstrahl (cw) strahlt mit λ1 = 1 064 nm, P1 = 1,5 mW und λ2 = 532 nm, P2 = 0,4 mW, Strahlquerschnitt jeweils 38,5 mm2. Wie hoch sind die Expositionsgrenzwerte für beide Wellenlängen bei einer Bestrahlungsdauer von t1 = 2 s und t2 = 10s? Die Winkelausdehnung α ist kleiner als 1,5 mrad ("Punktlichtquelle"). Wird der Expositionsgrenzwert für thermische Netzhautschädigung eingehalten?

Lösung:

Die Expositionsgrenzwerte werden nach Tabellen A4.3 und A4.4 berechnet. Sie hängen von den Parametern CE, CC und t ab.

a) t1 = 2 s (Tabelle A4.3)

Für die Wellenlänge λ1 = 1 064 nm gilt der Expositionsgrenzwert

aab_3862_2018-11-21_022.gif

mit CC = 1 und CE = 1. Damit folgt für den Expositionsgrenzwert, ausgedrückt als Bestrahlungsstärke:

aab_3862_2018-11-21_023.gif

Die Bestrahlungsstärke des Lasers für die Wellenlänge λ1 beträgt:

aab_3862_2018-11-21_024.gif

Für die Wellenlänge λ2 = 532 nm gilt der Expositionsgrenzwert

aab_3862_2018-11-21_025.gif

bzw.

aab_3862_2018-11-21_026.gif

Der Laser hat bezüglich dieser Wellenlänge eine Bestrahlungsstärke von

aab_3862_2018-11-21_027.gif

b) t2 = 10 s (Tabelle A4.4)

Für die Wellenlänge λ1 = 1 064 nm gilt der Expositionsgrenzwert

aab_3862_2018-11-21_028.gif

mit CA = 5 und CC = 1. Für die Wellenlänge λ2 = 532 nm gilt der Expositionsgrenzwert:

aab_3862_2018-11-21_029.gif

Überprüfung, ob der Expositionsgrenzwert eingehalten ist:

Nach Abschnitt 4.2 muss überprüft werden, ob die Forderung

aab_3862_2018-11-21_030.gif

gilt. Im Fall der Expositionsdauer t1 = 2 s ergibt sich:

aab_3862_2018-11-21_031.gif

und im Fall der Expositionsdauer t2 = 10 s erhält man.

aab_3862_2018-11-21_032.gif

Der Expositionsgrenzwert wird bei beiden Expositionsdauern überschritten.

5.6
Abschätzung der Gefährdung durch einen einfachen Laserscanner

Beispiel:

Laserstrahlung von Scannern bzw. örtlich bewegter Laserstrahlung wird mit einer feststehenden Messblende bewertet. Es ergibt sich dann eine Impulsstrahlung.

Wellenlänge:λ = 650 nm
Laserleistung:P = 0,1 W
Scanfrequenz:f = 100 Hz
Scanbereich Durchmesser:dscan = 200 mm
Strahldurchmesser:d = 1 mm

Durchmesser der Messblende zur

Leistungsmessung (siehe Tabelle 1):D = 7 mm
Expositionsdurchmesser:a = D + d = 8 mm

Ein durch einen harmonisch angesteuerten Laserscanner bewegter Laserstrahl überstreicht das Auge. Die für den Betrachter gefährlichste Situation entsteht dann, wenn der Laserstrahl einen Richtungswechsel an den Orten +rscan und -rscan vornimmt (Abbildung 5), da der Laserstrahl in dieser Situation am längsten im Auge verharrt. Gesucht wird die Expositionsdauer Δt, in der ein Betrachter dem Laserstrahl beim Richtungswechsel ausgesetzt wird.

aab_3862_2018-11-21_033.gif

Abb. 5
Scanbereich und zeitlicher Verlauf beim Scannen

Für die Kosinusfunktion im Weg-Zeit Diagramm gilt:

aab_3862_2018-11-21_034.gif

Mit z = rscan - a und der Kreisfrequenz ω = 2π·f, folgt daraus:

aab_3862_2018-11-21_035.gif

Expositionsdauer Δt der Netzhaut:

aab_3862_2018-11-21_036.gif

Expositionsgrenzwert im sichtbaren Spektralbereich für Zeiten 1,8 · 10-5 s bis 10 s beträgt (mit CE = 1):

aab_3862_2018-11-21_037.gif

Da der Strahl an den Umkehrpunkten zweimal das Auge überstreicht, ist die Bestrahlungsdauer t = 2 · Δt. Es folgt HEGW = 0,12 J · m-2 und

aab_3862_2018-11-21_038.gif

Die Bestrahlungsstärke (Leistungsdichte) E des Laserstrahls beträgt:

aab_3862_2018-11-21_039.gif

In diesem Bespiel überschreitet die Leistungsdichte des Lasers den Expositionsgrenzwert um das 28-fache. Entsprechende Schutzmaßnahmen müssen festgelegt werden.

5.7
Beispiel zur Bewertung eines Linienlasers

(1) Ein Laser strahlt kontinuierlich mit einer Wellenlänge von λ = 650 nm. Die Laserlinie wird durch eine Zylinderlinse (Stablinse) erzeugt. Es wird davon ausgegangen, dass CE > 1 ist. Der Laser entspricht der Laserklasse 3B gemäß DIN EN 60825-1:2008 [4].

(2) Für eine Gefährdungsbeurteilung sollen zwei Situationen überprüft werden, bei denen die Beschäftigten der Laserstrahlung ausgesetzt sein können.

  1. 1.

    Der direkte Blick in den Laserstrahl

    Es besteht die Möglichkeit, dass ein Beschäftigter im Abstand von 80 mm von der Gehäusevorderkante in die Austrittsöffnung des Lasers blickt.

    Hinweis:

    Dieser Abstand entspricht nicht den Klassifizierungsbedingungen der oben genannten Lasernorm und ist in der Regel unterschiedlich zur vorgenommenen Klassifizierung, die der Hersteller üblicherweise in einer Entfernung ≥ 100 mm von der scheinbaren Quelle vornimmt.

  2. 2.

    Der Blick auf die reflektierte Laserlinie

    Es wird angenommen, dass der Beschäftigte längere Zeit (3 h täglich) auf die von einer Wand reflektierte Laserlinie im Abstand von 400 mm blickt. Die Ausdehnung der Laserlinie in x-Richtung beträgt 100 mm und in y-Richtung 5 mm.

(3) Vorgehensweise:

Für die Abstände von 80 mm und 400 mm muss CE ermittelt werden. Die Bestimmung von CE erfolgt über die Ermittlung der Winkelausdehnung α, unter der die scheinbare Quelle am Auge erscheint (siehe A2.3). Zur Bestimmung der scheinbaren Quellengröße wird das Auge durch eine Sammellinse und eine CCD-Kamera simuliert (siehe Abbildungen 6a und 6b). Im Prüfaufbau ist für g die Entfernung von 80 mm bzw. 400 mm zwischen der Vorderkante des Linienlasers bis zur Mitte der Sammellinse einzustellen. Die CCD-Kamera ist so zu verschieben, dass die scheinbare Quelle "scharf" abgebildet wird. Anhand des Kamerabildes werden die Größen Bx und By sowie die Bildweite b bestimmt. Wie im Laserschutz üblich, wird die verwendete Fläche auf die Größe reduziert, die 63 % der Strahlungsleistung (bzw. Strahlungsenergie) enthält. Daraus können Bx und By ermittelt werden (siehe Abbildung 7).

Mittels des Abbildungsmaßstabs g/b kann die scheinbare Quellengröße Gx in x- und Gy in y-Richtung bestimmt werden:

aab_3862_2018-11-21_040.gif

Aus den nun ermittelten Werten von Gx und Gy können αx und αy ermittelt werden:

aab_3862_2018-11-21_041.gif
aab_3862_2018-11-21_042.gif

Abb. 6
Zur Bestimmung der Winkelausdehnung α der scheinbaren Quelle:

  1. a)

    Winkelausdehnung α am Auge

  2. b)

    Prüfaufbau

aab_3862_2018-11-21_043.gif

Abb. 7
Die schraffierte Fläche enthält 63 % der Energie der Laserstrahlung

Randbedingungen:

αmin = 1,5 mrad

αmax = 100 mrad

Aus den beiden Winkelausdehnungen αx und αy ist entsprechend dieser TROS Laserstrahlung ein Mittelwert αm wie folgt zu bilden:

aab_3862_2018-11-21_044.gif

Daraus wird CE berechnet mit:

aab_3862_2018-11-21_045.gif

Hinweis:

Der Wert für CE liegt bei Laserstrahlung von Linienlasern im Abstand von etwa 80 mm vom Strahlaustritt üblicherweise im Bereich von 2 bis 5. Macht der Hersteller keine Angaben, so muss bei der Gefährdungsbeurteilung im Abstand bis 100 mm mit dem Faktor CE = 1 gerechnet werden.

Nebenrechnung für g = 80mm:

Mittels Messungen wurde Bx mit 0,01 mm und By mit 0,52 mm bestimmt. Der Abbildungsmaßstab g/b beträgt 1,41. Es ergibt sich Gx = 0,014 mm und Gy = 0,733 mm. Mit dem angenommenen Messabstand g von 80 mm folgt:

aab_3862_2018-11-21_046.gif

Da der minimale Wert für αx 1,5 mrad beträgt, wird mit diesem Wert für αx weiter gerechnet.

aab_3862_2018-11-21_047.gif

In diesem Beispiel wurde im Abstand von 80 mm mit der 7-mm-Blende eine Leistung P von 5 mW gemessen. Dieser Wert ist mit dem Grenzwert für die Laserklasse 2 für 0,25 s zu vergleichen. Er beträgt PEGW = 1 mW · CE = 3,55 mW. Es ergibt sich, dass dieser Wert schon für eine Expositionsdauer von 0,25 s im Abstand von 80 mm überschritten wird.

Nebenrechnung für g = 400mm:

Mit dem angenommenen Messabstand (Beobachtungsabstand von der Wand) von 400 mm und Gx = 100 mm und Gy = 5 mm folgt:

aab_3862_2018-11-21_048.gif

Da αx maximal 100 mrad groß werden kann, wird αx auf 100 mrad festgelegt.

aab_3862_2018-11-21_049.gif

Bei der Leistungsüberprüfung im Abstand von g = 400 mm ergibt sich eine Leistung P von 0,35 mW mit der 7-mm-Blende. Für die Bestimmung des Expositionsgrenzwertes muss der Expositionsgrenzwert für 400 nm ≤ λ ≤ 700 nm aus Tabelle A4.4 herangezogen werden:

aab_3862_2018-11-21_050.gif

Der Expositionsgrenzwert muss für die Zeit T2 bestimmt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Blickfixierung der Laserstrahlverteilung auch in längeren Zeitabschnitten (hier 3 h) nicht für längere Zeiten als T2 erfolgt, sondern durch Augen- und Kopfbewegungen verhindert wird. T2 entnimmt man aus Tabelle A4.6 für den Fall 1,5 mrad < α ≤ 100 mrad und erhält

aab_3862_2018-11-21_051.gif

Damit ergibt sich der Expositionsgrenzwert von EEGW = 275,6 W · m-2, oder, wenn man mit der Fläche A der Messblende von 38,5 · 10-6 m2 multipliziert, P = 10,6 mW. Dieser Expositionsgrenzwert wird also eingehalten. Vorübergehende Blendung ist jedoch möglich und muss speziell betrachtet werden.