TROS Laser Teil 1 - TROS Laserstrahlung Teil 1

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Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TROS Laserstrahlung
Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2018 (GMBl. S. 982) (1)

Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Laserstrahlung wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TROS Laserstrahlung Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung3
Informationsermittlung4
Arbeitsmedizinische Vorsorge5
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung6
Unterweisung der Beschäftigten7
Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung8
Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsüberprüfungen9
Dokumentation10
Literaturhinweise11
Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Lasern für Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systeme (LWLKS)Anhang 1
Beispiele und wichtige Punkte für spezielle GefährdungsbeurteilungenAnhang 2
Muster für die Dokumentation der UnterweisungAnhang 3

Bekanntmachung von Technischen Regeln
TROS Laserstrahlung Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung"

- Bek. d. BMAS v. 9.7.2018 - IIIb4 - 34516-7 -

Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Laserstrahlung bekannt:

Neufassung der TROS Laserstrahlung Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung"

Die TROS Laserstrahlung Teil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung", Ausgabe April 2015, GMBl 2015, S. 231 [Nr. 12-15] v. 5. Mai 2015, wird wie folgt neu gefasst:

Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer StrahlungTROS LaserstrahlungTeil 1 "Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung"