TRGS 529 - TR Gefahrstoffe 529

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Anlage 3 TRGS 529 - Fachkunde "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas": Mindestschulungsinhalte für spezifische Fortbildungsmaßnahmen

zu TRGS 529

I Allgemeine Kenntnisse

Grundlagen des Gefahrstoffrechts

  • Struktur des Gefahrstoffrechts (CLP-Verordnung, GefStoffV und Technische Regeln für Gefahrstoffe)

  • Wesentliche Inhalte und Ziele der GefStoffV und der TRGS 529

  • Aufbau und wesentliche Inhalte von Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen

II Biogas

Allgemeine Informationen

  • Zusammensetzung von Biogas (Gasbestandteile, Schwankungsbreiten, Dichteschwankungen)

  • Sicherheitstechnische Kenngrößen von Biogas (u. a. Dichte, UEG, OEG, Zündtemperatur, Temperaturklasse, Explosionsgruppe)

Explosionsschutz

  • Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und deren Vermeidung

  • Zoneneinteilung in Biogasanlagen gemäß Punkt 4.8 der EX-RL Beispielsammlung (DGUV Regel 113-001)

  • Zündquellen und Maßnahmen zur Verhinderung des Wirksamwerdens von Zündquellen

  • Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument

  • Prüfung der Belange des Explosionsschutzes

Brandschutz

  • Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz

  • Abwehrender Brandschutz

  • Alarmplan und Feuerwehr-Einsatzplan

  • Flucht- und Rettungswege, Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

Gesundheitsgefährdung

  • Wirkung der Biogasbestandteile auf den Menschen (Methan, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff, Ammoniak)

Schutzmaßnahmen (Gesundheitsgefährdung)

  • Freimessen und Konzentrationsüberwachung

  • Lüftung

  • Arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge

  • Persönliche Schutzausrüstung

III Zusatz- und Hilfsstoffe

Gesundheitsgefährdung

  • Aufnahmewege (oral, dermal, inhalativ)

  • Relevante Gefahrenhinweise (H-Sätze)

  • Besondere Wirkungen auf den Menschen (akute Toxizität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Keimzellmutagenität und Sensibilisierung)

Umweltgefährdung

  • Relevante Gefahrenhinweise (H-Sätze)

  • Wassergefährdungsklassen

Schutzmaßnahmen

  • Relevante Sicherheitshinweise (P-Sätze)

  • Lagerung und Dosierung von Zusatz- und Hilfsstoffen nach dem Stand der Technik

  • Hygienische Maßnahmen

  • Arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge

  • Persönliche Schutzausrüstung

IV Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe

  • Giftinformationszentren

  • Organisation und Einrichtungen der Ersten Hilfe

  • Beseitigen von Verunreinigungen

  • Alarmplan

  • Löschen von Bränden

Mindestschulungsdauer:

zweitägig, 14 Lehreinheiten à 45 Minuten