Anlage 3 TRGS 529 - Fachkunde "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas": Mindestschulungsinhalte für spezifische Fortbildungsmaßnahmen
zu TRGS 529
I Allgemeine Kenntnisse
Grundlagen des Gefahrstoffrechts
Struktur des Gefahrstoffrechts (CLP-Verordnung, GefStoffV und Technische Regeln für Gefahrstoffe)
Wesentliche Inhalte und Ziele der GefStoffV und der TRGS 529
Aufbau und wesentliche Inhalte von Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen
II Biogas
Allgemeine Informationen
Zusammensetzung von Biogas (Gasbestandteile, Schwankungsbreiten, Dichteschwankungen)
Sicherheitstechnische Kenngrößen von Biogas (u. a. Dichte, UEG, OEG, Zündtemperatur, Temperaturklasse, Explosionsgruppe)
Explosionsschutz
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und deren Vermeidung
Zoneneinteilung in Biogasanlagen gemäß Punkt 4.8 der EX-RL Beispielsammlung (DGUV Regel 113-001)
Zündquellen und Maßnahmen zur Verhinderung des Wirksamwerdens von Zündquellen
Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument
Prüfung der Belange des Explosionsschutzes
Brandschutz
Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Alarmplan und Feuerwehr-Einsatzplan
Flucht- und Rettungswege, Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
Gesundheitsgefährdung
Wirkung der Biogasbestandteile auf den Menschen (Methan, Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff, Ammoniak)
Schutzmaßnahmen (Gesundheitsgefährdung)
Freimessen und Konzentrationsüberwachung
Lüftung
Arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
III Zusatz- und Hilfsstoffe
Gesundheitsgefährdung
Aufnahmewege (oral, dermal, inhalativ)
Relevante Gefahrenhinweise (H-Sätze)
Besondere Wirkungen auf den Menschen (akute Toxizität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Keimzellmutagenität und Sensibilisierung)
Umweltgefährdung
Relevante Gefahrenhinweise (H-Sätze)
Wassergefährdungsklassen
Schutzmaßnahmen
Relevante Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Lagerung und Dosierung von Zusatz- und Hilfsstoffen nach dem Stand der Technik
Hygienische Maßnahmen
Arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
IV Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
Giftinformationszentren
Organisation und Einrichtungen der Ersten Hilfe
Beseitigen von Verunreinigungen
Alarmplan
Löschen von Bränden
Mindestschulungsdauer:
zweitägig, 14 Lehreinheiten à 45 Minuten