DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Begutachter/Begutachtungsteam

Bei der Auswahl der AMS-Begutachtenden bzw. des Begutachtungsteams (Anforderungen siehe Anlage 1) ist zu beachten, dass Personen, die das Unternehmen zuvor konkret zu dessen AMS beraten haben, im gleichen Unternehmen nicht als AMS-Begutachtende tätig werden können.

Die notwendige Fachkompetenz für die Begutachtung eines Unternehmens, z. B. bezüglich Spezialbranchen oder -themen muss vorhanden sein. Dazu können zum Begutachtungsteam auch entsprechende Fachleute hinzugezogen werden.

Abhängig von der Unternehmensgröße und -struktur kann der Einsatz von mehreren Begutachtenden notwendig sein.