Abschnitt 4.6 - 4.6 Interne Überwachung
Zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Begutachtungen durch den UV-Träger erfolgt eine interne Überwachung.
Dazu werden mindestens einmal pro Jahr die internen Verfahren zur Begutachtung überprüft. Die Überprüfung umfasst mindestens:
Zusammenfassung der Begutachtungsergebnisse
Einsätze der AMS-Begutachtenden
Nachweis der Qualifikation und Weiterbildung der AMS-Begutachtenden
Verwendete Begutachtungsgrundlagen
Übereinstimmung der Begutachtungen mit den Begutachtungsgrundlagen
Ergebnisse von internen Überprüfungen, wie der vorliegende Grundsatz umgesetzt wird
Umgang mit Beschwerden
Das Ergebnis der Überprüfung wird der Leitung der Präventionsabteilung des UV-Trägers zur Kenntnis gegeben.