Abschnitt 3.11 - 3.11 Wiederholungsbegutachtung
Der Fokus der Wiederholungsbegutachtung liegt auf der kontinuierlichen Verbesserung des AMS im Unternehmen. Dies betrifft insbesondere:
Ziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Bestellung der Beauftragten und Einbindung in die Organisation
Gefährdungsbeurteilung
Begehungskonzept/interne Audits
Bewertung durch die oberste Leitung
Betriebliche Lösungen bezüglich der Hinweise zum Verbesserungspotenzial aus dem letzten Begutachtungsbericht des UV-Trägers
Falls keine wesentlichen Änderungen im AMS oder in der betrieblichen Struktur seit der letzten Begutachtung erfolgt sind, kann eine erneute Stufe-1-Begutachtung entfallen.