DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 3.11 - 3.11 Wiederholungsbegutachtung

Der Fokus der Wiederholungsbegutachtung liegt auf der kontinuierlichen Verbesserung des AMS im Unternehmen. Dies betrifft insbesondere:

  • Ziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • Bestellung der Beauftragten und Einbindung in die Organisation

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Begehungskonzept/interne Audits

  • Bewertung durch die oberste Leitung

  • Betriebliche Lösungen bezüglich der Hinweise zum Verbesserungspotenzial aus dem letzten Begutachtungsbericht des UV-Trägers

Falls keine wesentlichen Änderungen im AMS oder in der betrieblichen Struktur seit der letzten Begutachtung erfolgt sind, kann eine erneute Stufe-1-Begutachtung entfallen.