DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.5 - 3.5 Vor-Begutachtung (Stufe-1-Begutachtung)

Der mit dem Unternehmen abgestimmte Geltungsbereich für die Begutachtung wird entsprechend der getroffenen Vereinbarung überprüft.

Die AMS-Dokumentation des Unternehmens wird begutachtet hinsichtlich:

  • des Ergebnisses der Bestandsaufnahme bzw. des Selbstchecks gemäß Abschnitt 3.3

  • der Politik bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • der unternehmerischen Zielsetzungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • des betrieblichen Vorgehens zur Umsetzung der Handlungshilfe des UV-Trägers bzw. des Nationalen Leitfadens

  • einer Verfahrensweise zur ständigen Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • einer Verfahrensweise zur Umsetzung der unternehmensrelevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen bei Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • der Schlüssigkeit und Verständlichkeit der Darstellung des AMS

Die AMS-Dokumentation muss Aussagen zu den Inhalten einer Handlungshilfe der UV-Träger bzw. zu den Elementen des Kapitels 2 des Nationalen Leitfadens enthalten. Ist ein Aspekt nicht relevant, wird dies dokumentiert.

Identifizierte Schwachstellen werden dem Unternehmen mitgeteilt. Das Unternehmen erhält die Gelegenheit, vor dem weiteren Verlauf der Begutachtung (Stufe-2-Begutachtung) die notwendigen Verbesserungen durchzuführen.