Abschnitt 3.2 - 3.2 Basismaßnahmen
Die Basismaßnahmen (Tabelle 2) sind in jedem Fall anzuwenden. Vielfach sind diese ausreichend, um das Schutzziel zu erreichen.
Die Basismaßnahmen (Tabelle 2) sind in jedem Fall anzuwenden. Vielfach sind diese ausreichend, um das Schutzziel zu erreichen.