DGUV Information 213-726 - Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG); Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

  • Diese Empfehlungen beschreiben besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG).

  • Hiermit sind komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische (KKG) gemeint, die zur Erlangung spezieller Anwendungseigenschaften mehr als 1 % Additive enthalten. Diese können sowohl unverdünnt als auch mit Wasser gemischt verwendet werden.

  • KKG sind Zubereitungen (Gemische) im Sinne von § 3 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung.

  • Diese Information bietet eine Hilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung und gibt Empfehlungen für Schutzmaßnahmen. Die konsequente Anwendung der Maßnahmen gewährleistet eine Arbeitsweise, die in Bezug auf den Arbeitsschutz dem Stand der Technik entspricht.

  • Diese Empfehlungen gelten nicht für kohlenwasserstoffhaltige Gemische, entsprechend TRGS 900 "Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel (Lösemittelkohlenwasserstoffe), additivfrei mit einem Gesamtadditivgehalt von weniger als 1 %" oder für kohlenwasserstoffhaltige Gemische, die als Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren eingesetzt werden.

  • Diese Empfehlungen gelten nicht für Bitumendämpfe und Bitumenaerosole sowie für Terpentinöl.

  • Diese Empfehlungen gelten nicht für die Beurteilung von komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen, die polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe mit einem Gehalt von mehr als 50 mg/L (50 ppm) enthalten.

  • Diese Empfehlungen gelten nicht für die Beurteilung von Kühlschmierstoffen. Regelungen hierzu finden sich in der Regel "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" (DGUV Regel 109-003).

  • Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 1 und 3 der GefStoffV hingewiesen.