DGUV Information 213-726 - Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG); Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

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Anhang 3 - Messung und Messstrategie für KKG

1.
Leitfaden zur Messung und messtechnischen Wirksamkeitskontrolle

Vor einer messtechnischen Bewertung sind zunächst die nach Anhang 2 empfohlenen Maßnahmen durchzuführen, die sicherstellen sollen, dass die technischen Randbedingungen den heute gängigen Möglichkeiten entsprechen, also den Stand der Technik darstellen. Die Messung sollte abschließend der Bestätigung dienen, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind.

Nach Ermittlung sämtlicher Randbedingungen ist festzulegen, welches Kohlenwasserstoffgemisch im Wesentlichen für die Emission verantwortlich und somit zu bewerten ist. Dabei sind sämtliche im Arbeitsbereich verwendeten Kohlenwasserstoffgemische zu berücksichtigen. Insbesondere leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe, die unter den Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische - RCP nach TRGS 900 fallen, sind mit zu berücksichtigen. Auch komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische untereinander können die Messung stark beeinflussen. Ein in die Gruppe A eingestufter KKG beeinflusst das Messergebnis anderer KKG in etwa so wie ein Kohlenwasserstoffgemisch nach RCP.

In regelmäßigen Abständen ist zu prüfen, ob die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Betriebsbedingungen noch gelten. Wird eine Änderung festgestellt und beeinflusst dies die Exposition wesentlich, ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und der Stand der Technik durch abschließende Messungen abzusichern.

Das Messverfahren für sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische beruht auf der Messung der CH-Valenzschwingung und erfasst sämtliche organischen Moleküle, die derartige Molekülanteile aufweisen (z. B. Kohlenwasserstoffe (RCP), Lösemittel wie Aceton, Alkohole, Essigester). Messergebnisse ohne eine besonders sorgfältige Ermittlung von Fremdemissionen sind nicht zu bewerten. Allgemein lässt sich feststellen, dass sich Beeinflussungen umso stärker auswirken, je schwerer flüchtig das im Arbeitsbereich eingesetzte komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemisch ist.

Bei Messungen auf komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische ist grundsätzlich parallel zu der Probenahme auf das jeweilige Kohlenwasserstoffgemisch eine Probenahme auf leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe und Lösemittel vorzunehmen. Dazu sind parallel das Messverfahren für sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische und das gaschromatographische Verfahren für die Kohlenwasserstoffgemische - RCP einzusetzen.

Für sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische ist bei Messwerten, die oberhalb des festgestellten Standes der Technik liegen (vergleiche Abschnitt 4.3) zu prüfen, ob bei der gaschromatographischen Auswertung der Aktivkohleröhrchen andere Emissionen festgestellt werden können.

Werden z. B. Lösemittel oder Kohlenwasserstoffe - RCP als Störkomponenten in nennenswertem Umfang (> 50 % des Standes der Technik bei den jeweiligen Kohlenwasserstoffgemischen) ermittelt, ist eine Bewertung für sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische nicht möglich. Diese zweite, parallel gezogene Probe bietet somit eine gute Sicherheit dafür, dass mögliche Beeinflussungen erkannt und ausgeschlossen werden können. Aus der Auswertung der Parallelprobe lässt sich in der Regel das emissionsbestimmende Kohlenwasserstoffgemisch ermitteln und bewerten.

Eine ausführliche Erläuterung zu dieser Problematik enthalten der BIA-Report 5/99 (Messen, Beurteilen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen) und das Online-Portal Kühlschmierstoffe (ESKA-Verlag), das gemeinsam von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und Kühlschmierstoffherstellern zusammengestellt wurde.

2.
Messverfahren

Die Messverfahren für KSS und sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische unterscheiden sich nur wenig. Bei beiden Verfahren wird die kohlenwasserstoffhaltige Luft mittels einer geeigneten Pumpe durch ein mit einem Glasfaserfilter und XAD-2-Adsorberharz bestücktes GGP-Probenahmesystem gesaugt. Das in der Luft enthaltene Aerosol des sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemisches wird vom Glasfaserfilterzurückgehalten, der Dampf wird am XAD-2 adsorbiert.

Das beaufschlagte Filter und das XAD-2 werden mit jeweils 10 mLTetrachlorethen 16 h extrahiert. Das Adsorberharz wird durch Filtration vom Lösungsmittel getrennt. Die quantitative Auswertung erfolgt infrarotspektrometrisch mittels Kalibrierkurven. Als Vergleichsstandard wird das jeweils am Arbeitsplatz verwendete komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemisch zugrunde gelegt.

Eine detaillierte Methodenbeschreibung enthält die IFA-Arbeitsmappe (Kennzahl 7750/1).

3.
Kenndaten des Verfahrens

Die Validierung der Methode wurde mit ausgewählten, repräsentativen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen der Gruppen A, B und C durchgeführt.

Messbereich
in mg/m3
Erweiterte Messunsicherheit über das
Gesamtverfahren nach EN 482
Verfahrensvariationskoeffizient
der analytischen Methode
in %
Wiederfindungs-
rate in %
Lagerfähigkeit der
Proben in Tagen
Messbereich
in mg/m3
U in %
0,5 bis > 250125,30,9 bis 4,1100 bis 10214
1022,4
2022,3
4021,2
10020,8
Tabelle 6: Kenndaten des Messverfahrens für KKG