DGUV Information 202-092 - Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

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Abschnitt 3 - Unterweisung der Beschäftigten

Wenn nach Maßgabe des Trägers Medikamente oder Notfallmedikamente verabreicht werden sollen, ist eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten anhand der ärztlichen Verordnung zwingend erforderlich. Die Fragen der Beschäftigten sollen für den Laien verständlich beantwortet und Unsicherheiten und Ängste sollen beim Personal abgebaut werden.

Durch welche Person mit welcher Qualifikation unterwiesen wird, liegt zunächst im Ermessen des Trägers der Kindertageseinrichtung. Dies ist in der Regel von der Erkrankung und von der Art und dem Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen abhängig.

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