DGUV Information 202-092 - Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

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Abschnitt 1 - Medikamentengabe im Rahmen übertragener Personensorge

Ob im Zusammenhang mit der Verabreichung eines Medikaments der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, ist davon abhängig, ob auch dieser Teil der Personensorge von den Eltern und/oder den Erziehungsberechtigten auf die Kindertageseinrichtung bzw. die dort tätigen pädagogischen Beschäftigten übertragen wurde. Ist das der Fall, besteht für die Kinder auch bei der Gabe von Medikamenten Versicherungsschutz. Eine Übertragung kann sich aus einer ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung oder aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergeben. Hierdurch fällt die Medikamentengabe in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Kindertageseinrichtung. Damit Missverständnisse vermieden werden und eine klare Handlungsgrundlage für die Kindertageseinrichtung und die pädagogischen Beschäftigten vorliegt, ist es dringend empfehlenswert, die Art und Weise der Medikamentengabe schriftlich zu vereinbaren.

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