DGUV Information 208-022 - Türen und Tore

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Abschnitt 10 - 10 Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung

(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte einbezogen werden.

(2) Bauteile, von denen der sichere Betrieb der Türen und Tore abhängt, müssen für die Instandhaltung und Prüfung leicht zugänglich sein.

Der sichere Betrieb von Türen und Toren setzt deren regelmäßige Instandhaltung voraus. Der Betreiber ist verantwortlich, dass diese Arbeiten durchgeführt werden.

Für die Instandhaltung müssen alle Bauteile, von denen der sichere Betrieb der Türen und Tore abhängt, leicht zugänglich sein, beispielsweise durch entsprechend große Revisionsöffnungen.

Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man:

  • Prüfung

  • Wartung

  • Instandsetzung.

Bei der Prüfung werden Mängel als Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zustand erfasst. Durch regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen kann der Betreiber augenscheinliche Mängel frühzeitig erkennen. Die sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore erfolgt durch Sachkundige.

Die Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes von Türen und Toren. Die im Rahmen der Wartung auszuführenden Arbeiten sowie deren Intervalle werden vom Hersteller vorgegeben.

Unter Instandsetzung versteht man den Austausch von Verschleißteilen und defekten Teilen. Im Rahmen der Instandsetzung werden auch die bei der Prüfung festgestellten Mängel behoben. Es sind nur Ersatzteile geeignet, die den Herstellerspezifikationen entsprechen.

Wartung und Instandsetzung erfordern besondere Fachkenntnisse. Darüber hinaus können systemgebundene Ausrüstungen erforderlich sein. Deshalb gibt der Betreiber diese Aufgaben meist an Fachunternehmen ab.