DGUV Information 208-022 - Türen und Tore

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.2 - 7.2 Sicherung gegen Herausfallen der Flügel

(1) Tür- und Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungseinrichtungen gesichert sein.

(2) Beim Öffnen oder Schließen der Flügel von kraftbetätigten Türen und Toren müssen diese in ihren Endstellungen selbsttätig zum Stillstand kommen. Können Flügel beim Versagen der Begrenzungseinrichtungen über ihre Endstellungen hinausfahren, müssen Notendschalter oder feste Anschläge in Verbindung mit einer Überlastsicherung vorhanden sein.

Das Verlassen der Führungen muss in allen Betriebszuständen (offen, geschlossen, fahrend) verhindert werden. Dies gilt beispielsweise bei Kollision mit Personen und Gegenständen oder auf den Flügel wirkende Windlast.

Maßnahmen können z. B. sein:

  • ausreichende Dimensionierung und Form der Führungen (Stabilität, Einstecktiefe)

  • Rückhalteelemente (wie beispielsweise Sturmhaken)

  • Entgleisungsschutz.

Um ungewolltes Weiterlaufen des Antriebs bei blockiertem Flügel zu verhindern, greifen je nach Tür-/Tortyp beispielsweise folgende Sicherheitseinrichtungen:

  • Schlaffseilschalter

  • Kraftbegrenzung des Antriebs

  • Schaltleiste an der Hauptschließkante, die die Flügelbewegung bei Auftreffen auf ein Hindernis stoppt (siehe Kapitel 8)

  • berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, die eine Kollision verhindern (siehe Kapitel 8).

Torantriebe verfügen in den beiden Endlagen häufig über jeweils einen Betriebsendschalter (mechanisch oder elektronisch) sowie jeweils einen Notendschalter, der nach Überfahren der Betriebsendschalter angefahren wird und die Stromzufuhr des Antriebs unterbricht.

(3) Begrenzungseinrichtungen, wie Stopper oder Anschläge, müssen eine ausreichende Festigkeit aufweisen.

Alternativ zu den vorgenannten Maßnahmen kann mechanisch, beispielsweise durch Stopper oder Anschläge, verhindert werden, dass der Flügel über die Endlage hinaus fährt. Die Dimensionierung des Stoppers bzw. Endanschlags muss die auftretenden dynamischen Kräfte, die maximalen Drehmomente des Antriebs und die Windlasten berücksichtigen.