TRGS 509 - TR Gefahrstoffe 509

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Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagern von flüssigen und festen Gefahr-stoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter TRGS 509

In der Fassung vom 20. Juni 2022 (GMBl S. 608, 2024 S. 28)

Ausgabe Juni 2022*)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung3
Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz4
Grundsätze4.1
Lagerorte und -räume4.2
Kennzeichnung4.3
Lagerorganisation4.4
Füll- und Entleerstellen4.5
Unterbrechung der Gefahrstoffströme4.6
Unterweisung der Beschäftigten4.7
Maßnahmen für Notfälle4.8
Persönliche Schutzausrüstung4.9
Hygienische Maßnahmen4.10
Außerbetriebsetzen und Stilllegen4.11
Zugangsbeschränkungen4.12
Beseitigung von Leckagen und Stofffreisetzungen4.13
Überprüfungen4.14
Aktive Lagerung4.15
Instandhaltung4.16
Bauliche Anforderungen an Lager, Füll- und Entleerstellen5
Einbau und Aufstellung5.1
Füll- und Entleerstellen5.1.2
Brandschutz und Notfallmaßnahmen5.2
Rückhalteeinrichtungen für Flüssigkeiten5.3
Besondere Anforderungen an das unterirdische Lagern5.4
Zusätzliche Anforderungen an ortsfeste Behälter mit innerem Überdruck5.5
Lagerräume für das Zusammenlagern von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern- und ortsbeweglichen Behältern5.6
Abstandsregelungen6
Abstand zu Gebäuden und benachbarten Anlagen6.1
Behälter- und Behältergruppenabstände6.2
Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen7
Lagern von Flüssigkeiten7.1
Flüssigkeitsstandanzeige und Überfüllschutz7.1.2
Absperreinrichtungen7.1.3
Befüll- und Entnahmeeinrichtungen7.1.4
Zugangs- und Besichtigungsöffnungen7.1.5
Heiz- und Kühleinrichtungen in und an Behältern7.1.6
Lagern von Feststoffen7.2
Füllstandsanzeige und Überfüllschutz7.2.2
Absperreinrichtungen, Besichtigungsöffnungen, Verbindungsteile zwischen ortsfesten Behältern7.2.3
Befüll- und Entnahmeeinrichtungen für Feststoffe7.2.4
Füll- und Entleerstellen für Flüssigkeiten7.3
Flüssigkeitsstandanzeige und Überfüllschutz7.3.2
Rohr- und Schlauchleitungsanschlüsse an Füll- und Entleerstellen7.3.3
Füll- und Entleerstellen für Feststoffe7.4
Füllstandanzeige und Überfüllschutz7.4.2
Zusätzliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr8
Anwendungsbereich8.1
Brandschutz8.2
Bauausführung von Lagerräumen mit ortsfesten Behältern und Räumen mitFüll- oder Entleerstellen8.3
Notwendigkeit von Auffangräumen8.4.2
Fassungsvermögen von Auffangräumen8.4.3
Überfüllsicherungen8.4.4
Zusätzliche Anforderungen bei dem Lagern und Abfüllen entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C9
Anwendungsbereich9.1
Abstände und Schutzstreifen9.2
Tank- und Tankgruppenabstände9.3
Brandschutz9.4
Brandschutzeinrichtungen9.4.2
Brandschutztechnische Ausstattung von Lagerräumen9.4.3
Anforderungen an Auffangräume9.5
Bauliche Anforderungen an Auffangräume in Räumen und im Freien9.5.2
Wirkbereiche an Füll- und Entleerstellen9.6
Bauausführung von Lagerräumen mit Tanks und Räumen mit Füllstellen9.7
Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen bis9.7.2
Zusätzliche Anforderungen an Lagerräume mit einem Lagervolumen über 10.000 l oder Räume mit Füllstellen mit Volumenströmen über 1.000 l/h9.7.3
Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen9.8
Überfüllschutz an Füllstellen9.9
Zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe10
Anwendungsbereich10.1
Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen10.2
Allgemeine Schutzmaßnahmen10.3
Vermeiden von Zündquellen10.4
Besondere Anforderungen beim Lagern und Fördern von brennbaren staubförmigen oder staubbildenden Feststoffen10.4.2
Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes10.5
Fahrzeugverkehr und Einsatz von Flurförderzeugen10.6
Zusätzliche Anforderungen beim Lagern und Abfüllen von bestimmten Stoffen mit erhöhter Gefährdung11
Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe11.1
Bau und Ausrüstung der Lagerbehälter11.1.2
Aufstellung in Räumen11.1.3
Aufstellung im Freien11.1.4
Bauliche Anforderungen und Brandschutz11.1.5
Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe11.2
Bauliche Anforderungen und Brandschutz11.2.2
Gefahrstoffe, die zu gefährlicher Reaktion neigen11.3
Zusammenlagerung12
zu TRGS 509: Ergänzende Anforderungen an die Ausrüstung von Tanks so-wie Füll- und Entleerstellen für brennbare FlüssigkeitenAnhang 1
Ausrüstung von Tanks1
Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen1.1
Bemessung der Be- und Entlüftungseinrichtungen1.1.2
Ableitung der Dampf-Luft-Gemische brennbarer Flüssigkeiten ins Freie1.1.3
Gaspendeln1.1.4
Flammendurchschlagsicherungen1.2
Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen1.2.2
Auswahl der geeigneten Flammendurchschlagsicherung1.2.3
Flammendurchschlag bei kurzzeitigem Brennen1.2.4
Einsatzbedingungen von Flammendurchschlagsicherungen1.2.5
Druckfestigkeit von Rohrleitungen an Flammendurchschlagsicherungen1.2.6
Anordnung von Flammendurchschlagsicherungen an Abzweigungen1.2.7
Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen2
Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen an Füllstellen2.1
Flammendurchschlagsicherungen in Füll- und Entleerstellen für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C2.2
Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme3
Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung4
Blitzschutz5
Dämpfespeicher6
zu TRGS 509: Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen bei der Lagerung und Abfüllung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °CAnlage 2
Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks1
Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks ohne Inertisierung1.1
Explosionsgefährdete Bereiche in inertisierten Tanks1.2
Inertisierte Tanks mit Belüftungsarmaturen1.2.2
Inertisierungsstufe 11.
Inertisierungsstufe 22.
Inertisierungsstufe 33.
Explosionsgefährdete Bereiche in ortsbeweglichen Behältern innerhalb vonFüll- oder Entleerstellen1.3
Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohr- und Schlauchleitungen, Armaturen und Anlagenteilen2
Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen3
Explosionsgefährdete Bereiche in Räumen4
Explosionsgefährdete Bereiche in Lagerräumen für Tanks4.1
Explosionsgefährdete Bereiche in und an Kammern, Schächten und anderen Räumen unter Erdgleiche4.2
Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen4.3
Offene Befüllung der ortsbeweglichen Behälter ohne gezielte Abführung der Dampf-Luft-Gemische4.3.2
Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Objektabsaugung4.3.3
Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit formschlüssigen Lüftungseinrichtungen4.3.4
Befüllen von ortsbeweglichen Behältern in Füllkabinen4.3.5
Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über angeschlossene Rohr- bzw4.3.6
Explosionsgefährdete Bereiche in und um Auffangwannen4.3.7
Explosionsgefährdete Bereiche um Tanks im Freien5
Lageranlagen bis 3.000 l im Freien5.1
Lageranlagen mit mehr als 3.000 l im Freien5.2
Inertisierte Tanks5.2.2
Tanks mit Schwimmdecken, Tanks mit Gaspendelung5.2.3
Schwimmdachtanks5.2.4
Witterungsschutz von Lageranlagen5.2.5
Beispiele5.2.6
Explosionsgefährdete Bereiche bei dem Lagern in unterirdischen Tanks6
Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien7
Allgemeines und Witterungsschutz7.1
Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über offenen Dom ohne Ableitung der Dampf-Luft-Gemische sowie Befüllen von ortsbeweglichen Behältern, die über Entlüftungseinrichtungen ausatmen7.2
Befüllen von ortsbeweglichen Behältern mit Ableitung der Dampf-Luft-Gemische über dichtschließende Einrichtungen7.3
Befüllen von ortsbeweglichen Behältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung7.4
Explosionsgefährdete Bereiche an Entleerstellen im Freien und inRäumen8
Explosionsgefährdete Bereiche bei Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen an Füllstellen im Freien9
Zonen an Dämpfespeichern zur Zwischenspeicherung von Dämpfenentzündbarer Flüssigkeiten im Zuge von Gaspendelsystemen im Lager10
Aktive Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C in ortsbeweglichen BehälternAnhang 3
Geltungsbereich1
Allgemeines2
Aktive Lagerung in ortsbeweglichen Behältern aus Kunststoff3
Anforderungen an den Betrieb von ortsbeweglichen Behältern bei der aktiven Lagerung4
Explosionsgefährdete Bereiche5
zu TRGS 509 Abfüllen von Natriumhypochlorit- und NatriumchloritlösungenAnhang 4
Anwendungsbereich1
Schutzmaßnahmen2

Der AGS hat die TRGS 509 redaktionell überarbeitet und beschlossen.

Die TRGS 509 " Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll-und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter", Ausgabe September 2014, GMBl 2014 S. 1346-1400 [Nr. 66-67] (v. 19.11.2014), zuletzt berichtigt, geändert und ergänzt: GMBl 2020, S. 817 [Nr. 38] (v. 02.10.2020) wird durch diese Neufassung, Ausgabe Juni 2022, ersetzt.