DGUV Information 213-503 - Verfahren zur Bestimmung von Arsen und seinen Verbindungen

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Abschnitt 2 - 2 Probenahme

Die verwendete Filtercharge ist vor Durchführung der Messungen auf ihre Metallgehalte und somit ihrer Eignung zur Einhaltung der Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Messverfahren zu überprüfen.

Die Filterkapsel wird mit dem Membranfilter (Ø 37 mm) und dem Stützgitter bestückt, in den Probenahmekopf GSP 10 eingesetzt und dieser mit der Pumpe verbunden. Es wird ein Volumenstrom von 10 l/min eingestellt. Mit diesem Volumenstrom wird die Definition des einatembaren Staubes [1] eingehalten. Bei zweistündiger Probenahme entspricht dies einem Probeluftvolumen von 1,2 m3.

Die Probenahme kann sowohl personengetragen als auch ortsfest erfolgen. Bei personengetragener Probenahme erfolgt diese im Atembereich. Es ist darauf zu achten, dass die Öffnung des Sammelkopfes frei zugänglich ist.

Nach der Probenahme ist der Volumenstrom auf Konstanz zu überprüfen. Ist die Abweichung vom eingestellten Volumenstrom > ± 5 %, wird empfohlen, die Probenahme zu wiederholen (siehe hierzu "Allgemeiner Teil", Abschnitt 3, DGUV Information 213-500 [2]).

Der beaufschlagte Membranfilter wird anschließend aus dem Probenahmesystem entnommen, mit den Deckeln der Filterkapsel verschlossen und zur Analyse möglichst erschütterungsarm ins Labor transportiert.

Es wird empfohlen, die Membranfilter ausschließlich für die Bestimmung von Metallen zu benutzen, um Verluste, z. B. bei einer Wägung, ausschließen zu können.