DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.5 - 5.5 Leitungseinführung, Mindestbiegeradius der Anschlussleitungen

Bei der Wahl der Leitungseinführung und beim Verlegen von Anschlussleitungen ist darauf zu achten, dass die IP-Schutzart erhalten bleibt. Leitungseinführungen sind ggf. so abzudichten, dass keine Flüssigkeiten und Fremdkörper, z. B. Regenwasser, Bohremulsion, Reinigungswasser oder Staub in das Gehäuseinnere eindringen können (siehe auch Abschnitt 4.3.1).

Bei der Anbringung von Verriegelungseinrichtungen ist darauf zu achten, dass der vom Leitungshersteller vorgegebene Biegeradius nicht unterschritten wird. Liegen keine Angaben vor, so sollte mindestens ein Biegeradius von r ≥ 5d (bei beweglichen Leitungen von r ≥ 10d) eingehalten werden (siehe Abbildung 47).

zu beachten:

  • nicht benutzte Einführungsöffnungen durch Gewindestopfen verschließen

  • nicht mehrere Leitungen durch eine Leitungseinführung führen

ccc_3428_20151201_46.jpg
Abb. 45 Beispiele für nicht empfohlene Leitungseinführungen
ccc_3428_20151201_47.jpg
Abb. 46 Beispiele für bevorzugte Leitungszuführungen
ccc_3428_20151201_48.jpg
Abb. 47 Beachten eines ausreichenden Biegeradius
ccc_3428_20151201_49.jpg
Abb. 48 Einsatz von Schutzschlauchverschraubungen

In besonders ungünstigen Anwendungsfällen ist der Einsatz von Schutzschlauchverschraubungen empfehlenswert. Hierbei hält der Schutzschlauch die Umwelteinflüsse von Leitung und Leitungseinführung fern (siehe Abbildung 48).