Abschnitt 5.1 - 5.1 Anbringungskriterien
Kriterien für die richtige Anbringung von Verriegelungseinrichtungen sind z. B.:
Einhaltung der Herstellerangaben
Anbringung der Verriegelungseinrichtung so, dass der Zugang zum Gefahrenbereich entweder sicher verhindert wird oder zu einem Abschalten der Gefährdung führt, wobei der Zwangsöffnungsweg bzw. die Schaltabstände gemäß Herstellerangabe zu beachten sind
Fixierung gegen Lageänderung (Abschnitt 5.2)
Sicherung der Befestigungselemente des Schalters und des Betätigers gegen Selbstlockern
Anforderungen an mechanische Anschläge beachten (siehe Abschnitt 5.4)
Schutz gegen Überfahren, insbesondere bei Bauart 1 Verriegelungseinrichtungen (siehe Abschnitt 5.4)
Schutz gegen vorhersehbare äußere Einflüsse
Anpassung der Leitungseinführung an die notwendige Schutzart des Schalters (siehe Abschnitt 5.5)
Leitungslänge und Leitungsführung
(siehe Abschnitt 5.6)
Vermeidung des Umgehens der Schutzfunktion auf vernünftigerweise vorhersehbare Art
(siehe Abschnitt 5.8)
Zugänglichkeit für Wartung und Funktionsprüfung
formschlüssige Betätigung bei Bauart 1 und Bauart 2 Verriegelungseinrichtungen bis zur Zwangsöffnung
Bei der Anbringungvon Positionsschaltern Bauart 1 das Funktionsprinzip beachten (siehe Abschnitt 5.3)