DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Anbringungskriterien

Kriterien für die richtige Anbringung von Verriegelungseinrichtungen sind z. B.:

  • Einhaltung der Herstellerangaben

  • Anbringung der Verriegelungseinrichtung so, dass der Zugang zum Gefahrenbereich entweder sicher verhindert wird oder zu einem Abschalten der Gefährdung führt, wobei der Zwangsöffnungsweg bzw. die Schaltabstände gemäß Herstellerangabe zu beachten sind

  • Fixierung gegen Lageänderung (Abschnitt 5.2)

  • Sicherung der Befestigungselemente des Schalters und des Betätigers gegen Selbstlockern

  • Anforderungen an mechanische Anschläge beachten (siehe Abschnitt 5.4)

  • Schutz gegen Überfahren, insbesondere bei Bauart 1 Verriegelungseinrichtungen (siehe Abschnitt 5.4)

  • Schutz gegen vorhersehbare äußere Einflüsse

  • Anpassung der Leitungseinführung an die notwendige Schutzart des Schalters (siehe Abschnitt 5.5)

  • Leitungslänge und Leitungsführung

    (siehe Abschnitt 5.6)

  • Vermeidung des Umgehens der Schutzfunktion auf vernünftigerweise vorhersehbare Art

    (siehe Abschnitt 5.8)

  • Zugänglichkeit für Wartung und Funktionsprüfung

  • formschlüssige Betätigung bei Bauart 1 und Bauart 2 Verriegelungseinrichtungen bis zur Zwangsöffnung

  • Bei der Anbringungvon Positionsschaltern Bauart 1 das Funktionsprinzip beachten (siehe Abschnitt 5.3)