DGUV Information 203-079 - Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Zwangsöffnung bei Bauart 1 und 2 Verriegelungseinrichtungen

4.4.1
Zwangsöffnungsweg

Der Zwangsöffnungsweg, der vom Hersteller angegeben wird, ist der Mindestweg vom Beginn der Betätigung des Betätigungssystems bis zu der Stellung, in der die Zwangsöffnung der öffnenden Kontakte beendet ist. Dies ist der Fall, wenn die Kontaktöffnungsweite einen Mindestwert erreicht hat, der für die Unterbrechung eines Stromkreises als sicher gilt. Bei der Auswahl ist zu berücksichtigen, dass der Zwangsöffnungsweg immer erreicht ist, sobald die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schutzstellung ist (siehe auch Abbildung 12).

4.4.2
Schleichschaltfunktion und Sprungschaltfunktion

Es gibt zwei verschiedene Funktionsprinzipien, die Schleichschaltfunktion und die Sprungschaltfunktion (siehe Abschnitt 3.3.3).

Allgemeine industrielle AnwendungenIP 32, IP 43 und IP 54
BaustellenbereicheIP 54
Bereiche, in denen mit Niederdruck-Wasserstrahl gereinigt wirdIP X5
Anwendungen, die Schutz gegen feinen Staub erfordernIP 6X
Tabelle 1: Beispiele für Mindestschutzgrade

Sprungschaltelemente sind anderen Schaltelementen dann vorzuziehen, wenn z. B.

  • Öffner und Schließer nahezu gleichzeitig ihren Zustand ändern sollen oder

  • Die Anfahrgeschwindigkeit des Betätigers sehr gering ist.

Bei der Auswahl von Positionsschaltern ist auf die Herstellerangaben hinsichtlich Schaltwegdiagrammen und Betätigungswegen zu achten.