Abschnitt 4.4 - 4.4 Zwangsöffnung bei Bauart 1 und 2 Verriegelungseinrichtungen
4.4.1
Zwangsöffnungsweg
Der Zwangsöffnungsweg, der vom Hersteller angegeben wird, ist der Mindestweg vom Beginn der Betätigung des Betätigungssystems bis zu der Stellung, in der die Zwangsöffnung der öffnenden Kontakte beendet ist. Dies ist der Fall, wenn die Kontaktöffnungsweite einen Mindestwert erreicht hat, der für die Unterbrechung eines Stromkreises als sicher gilt. Bei der Auswahl ist zu berücksichtigen, dass der Zwangsöffnungsweg immer erreicht ist, sobald die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schutzstellung ist (siehe auch Abbildung 12).
4.4.2
Schleichschaltfunktion und Sprungschaltfunktion
Es gibt zwei verschiedene Funktionsprinzipien, die Schleichschaltfunktion und die Sprungschaltfunktion (siehe Abschnitt 3.3.3).
Allgemeine industrielle Anwendungen | IP 32, IP 43 und IP 54 |
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Baustellenbereiche | IP 54 |
Bereiche, in denen mit Niederdruck-Wasserstrahl gereinigt wird | IP X5 |
Anwendungen, die Schutz gegen feinen Staub erfordern | IP 6X |
Sprungschaltelemente sind anderen Schaltelementen dann vorzuziehen, wenn z. B.
Öffner und Schließer nahezu gleichzeitig ihren Zustand ändern sollen oder
Die Anfahrgeschwindigkeit des Betätigers sehr gering ist.
Bei der Auswahl von Positionsschaltern ist auf die Herstellerangaben hinsichtlich Schaltwegdiagrammen und Betätigungswegen zu achten.