DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 3 - 3 Maschinen, Werkzeuge und Geräte

Nicht alle auf dem Markt angebotenen Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind sicher und brauchbar.

ccc_3426_027.jpgMit einer CE-Kennzeichnung an Maschinen, Werkzeugen und Geräten erklärt der Hersteller, dass das Produkt den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entspricht.
ccc_3426_028.jpgDas GS-Zeichen weist darauf hin, dass das Produkt zusätzlich von einer unabhängigen Prüfstelle auf seine Sicherheit geprüft wurde.

Die Vergabe des FPA- bzw. DLG-Zeichens setzt die erfolgreiche GS-Prüfung voraus. Sie bestätigen zusätzlich die Brauchbarkeit für die Waldarbeit.

ccc_3426_029.jpgPrüfzeichen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)
ccc_3426_030.jpgPrüfzeichen des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF)

Regelmäßige und sorgfältige Pflege erhält den Wert Ihrer Arbeitsmittel und dient der Sicherheit.

Unsachgemäßer Gebrauch ist gefährlich, daher sollten Sie

  • Maschinen, Werkzeuge und Geräte nur zweckentsprechend einsetzen.

  • die Gebrauchsanweisung beachten, gegebenenfalls sich einweisen lassen.

  • vor dem täglichen Einsatz die Sicherheitseinrichtungen prüfen. Defekte Teile sind sofort auszutauschen oder die Maschine ist außer Betrieb zu setzen.

  • bei Reparaturen nicht improvisieren; Originalersatzteile verwenden und Reparaturen in Fachwerkstätten durchführen lassen.

  • Verschleißteile vorrätig halten.