DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.2 - 2.2 Erste Hilfe

Der Arbeitgeber hat dafürzu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

Der Ablauf der Hilfeleistung nach einem Notfall kann wie eine Kette angesehen werden:

ccc_3426_006.jpg
Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!

Um richtig und schnell helfen zu können,

  • muss jede Arbeitsgruppe in der Lage sein, unverzüglich - z. B. mit einem Mobiltelefon - die notwendige Hilfe herbeizurufen (Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn am Arbeitsort).

  • ist ein Rettungsplan mit Angaben zu Notruf und Rettungsdienst zu erstellen und am Einsatzort - z. B. im Schutzwagen oder Begleitfahrzeug - bereitzuhalten.

    ccc_3426_005.jpg
    Abb. 5 Rettungsplan und Erste Hilfe Aushang

  • werden in der Regel die Rettungskräfte durch Ortskundige zum Unfallort geleitet. Hierzu ist es notwendig, Rettungspunkte festzulegen, die mit den Rettungsdiensten vereinbart sind und von diesen angefahren werden.

    ccc_3426_007.jpg
    Abb. 6 Rettungspunkt

  • müssen bei jeder Arbeitsgruppe mindestens zwei Ersthelfer anwesend sein. Die Ausbildung ist mindestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Bei gefährlichen Arbeiten sollte jeder Mitarbeiter zum Ersthelfer ausgebildet sein.

    ccc_3426_008.jpg
    Abb. 7 Verbandpäcken in Werkzeugtasche

  • müssen vollständige und verwendungsfähige Verbandkästen am Einsatzort vorhanden sein sowie jeder Waldarbeiter ein Verbandpäckchen mit sich führen.

    ccc_3426_009.jpg
    Abb. 8 Verbandkasten C DIN 13157

  • muss die Zugänglichkeit des Unfallortes sichergestellt sein, z. B. dass

    • die Zugangswege für die Rettungsfahrzeuge befahrbar sind,

    • die Rettung im unwegsamen Gelände mit dem Rettungsdienst, der Feuerwehr oder in gebirgigen Lagen mit der Bergwacht abgestimmt ist,

    • bei der Windwurfaufarbeitung die Zufahrtswege vor Beginn der Arbeiten frei geschnitten und geräumt sind.

Personen-Notsignal-Anlagen (passive Notrufsysteme) verbessern die Möglichkeit der Überwachung und Alarmierung nach einem Unfall. Sie stellen eine sinnvolle Ergänzung dar, ersetzen aber nicht die zweite Person bei gefährlicher Waldarbeit.

Ausnahme: Bei Arbeiten mit Seilwinden kann ohne ständige Ruf- und Sichtverbindung zu anderen Beschäftigten gearbeitet werden, wenn ein passives Notrufsystem benutzt wird.

Passive Notrufanlage bei der der Notruf ohne menschliches Dazutun (z. B. bei Bewusstlosigkeit) ausgelöst wird.

Weitere Informationen sind der DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" zu entnehmen.

ccc_3426_010.jpg
Abb. 9 Personen-Notsignal-Anlagen