DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Fahrzeuge mit seilunterstütztem Fahrantrieb (Traktionswinde)

Fahrzeuge mit seilunterstütztem Fahrantrieb ermöglichen die Holzbringung im steilen Gelände in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit. Die Herstellerangaben zur zulässigen Hangneigung sind zu beachten.

Traktionswinden kommen z. B. auch an Harvestern zum Einsatz.

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Abb. 98 Tragschlepper mit Traktionswinde
Das ist zu beachten:
  • Das Fahrzeug muss in jeder Lage sicher stehen. Beim Ausfall des Seilantriebes oder bei Seilriss muss es sicher zum Stehen kommen.

  • Bei der Talfahrt muss das Seil immer vorgespannt gehalten werden, damit Schlaffseil und ruckartige Beanspruchung vermieden werden.

  • Das Traktionsseil ist kein Sicherungsseil.