DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 7 - 7 Mechanisierte Holzernte

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Abb. 94 Harvestereinsatz

Die mechanisierte Holzernte (z. B. mit Harvestern und Prozessoren) verringert die Unfallgefahren bei der Holzernte.

Das ist zu beachten:
  • Der Harvester wird nur bestimmungsgemäß nach den Herstellerangaben eingesetzt.

  • Der Bediener ist mindestens 18 Jahre alt, in der Bedienung des Harvesters unterwiesen und mit dem Führen des Fahrzeugs beauftragt. Er muss befähigt sein, die Arbeiten sicher auszuführen.

  • Sicherheitseinrichtungen werden arbeitstäglich vor Schichtbeginn auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft.

  • Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nur bis zur festgelegten Hang- bzw. Querneigung unter Berücksichtigung der Boden- und Bestandesverhältnisse.

  • Der Aufstellungsort des Fahrzeugs ist so gewählt, dass

    • seine Standsicherheit gewährleistet ist

    • der Ausleger nicht in die Nähe elektrischer Freileitungen gelangen kann. Bei unbekannter Netzspannung mindestens 5 m Abstand.

  • Der Fahrer kann den Arbeitsbereich (Fahrbereich vor und hinter der Maschine sowie der Schwenkbereich einschließlich der Länge des bearbeiteten Baumes bzw. der Last) überblicken.

  • Im Gefahrenbereich halten sich keine anderen Personen auf. Die Angaben des Herstellers zum Gefahrenbereich sind einzuhalten, mindestens jedoch die doppelte Baumlänge um den zu fällenden Baum.

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  • Der Fahrzeugführer führt die Fahrbewegung nur aus, wenn er den Fahrweg übersehen kann (z. B. durch Rückfahrkamera).

  • Die zulässige Tragfähigkeit des Auslegers in Abhängigkeit von der Ausladung wird nicht überschritten.

  • Die Stabilität des Fahrzeuges wird gewährleistet. Dazu wird eine den Geländebedingungen angepasste Fahrtgeschwindigkeit gewählt. Bei erkannter Kippgefahr wird die Last losgelassen.

  • In Arbeitspausen wird der Ausleger mit dem Aggregat oder Fällgreifer abgesenkt und abgesetzt, damit sie sich nicht bewegen können.

  • Sind Zufäll- oder Vorlieferarbeiten erforderlich (z. B. wenn der Rückegassenabstand größer ist als die Reichweite des Harvesters) werden diese nicht zeitgleich im unmittelbaren Arbeitsbereich der Maschine durchgeführt.

  • Der Harvester ist keine Halte- und Fällhilfe bei der motormanuellen Fällung.

  • Die tägliche Einsatzzeit von Maschinenführern ist so bemessen, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Gesundheitsgefahren sowie psychische und physische Belastungen werden z. B. reduziert oder begrenzt durch

    • Wechseltätigkeit (z. B. Arbeitsvorbereitung, Wartungsarbeiten, Zufällarbeiten),

    • Einhaltung der zulässigen Tagesexpositionswerte gegenüber Ganzkörpervibrationen,

    • Einlegen zusätzlicher Kurzpausen zur Durchführung von Ausgleichsgymnastik innerhalb der Arbeitsschicht.