DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Spezielle Anforderungen

Im folgenden werden einige Tätigkeiten und die dabei auftretenden Gefährdungen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen dargestellt:

5.3.1 Mikroorganismen

In Erde und Totholz sind immer bodenbürtige oder eingetragene Mikroorganismen enthalten. Hierunter befinden sich auch Erreger, die zu Erkrankungen beim Menschen führen können. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Tetanuserreger (Clostridium tetani), der Wundstarrkrampf verursachen kann. Kleinste Verletzungen der Haut bilden Eintrittspforten für diesen gefährlichen Erreger. Bei nicht ausreichendem Impfschutz besteht die Gefahr, an Wundstarrkrampf zu erkranken. Die Krankheit kann zum Tode führen.

Das ist zu beachten:
  • Nur Mitarbeiter mit ausreichendem Impfschutz beschäftigen.

  • Vermeidung von mechanischen Hautverletzungen.

  • Nach Möglichkeit Verwendung geeigneter Schutzhandschuhe bei starker mechanischer Beanspruchung der Hände.

  • Maßnahmen des Hautschutzes (Hautschutz vor der Arbeit, schonende Hautreinigung, gezielte Hautpflege nach der Arbeit).

  • Wundversorgung auch nach Kleinverletzungen (Pflaster).

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Abb. 63 Pflanzung mit Handschuhen

5.3.2 Zecken (Holzbock, Ixodes sp.)

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Abb. 64 voll gesogene Zecke

Zecken sind bei uns flächendeckend verbreitet. Sie halten sich in bis zu 1,5 m Höhe in Gras und Unterwuchs auf, insbesondere an Wildwechseln.

Zecken treten vermehrt in den Frühjahrs- und Spätsommer- bis Frühherbstmonaten auf. Sie können Borreliose oder Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) übertragen.

Während das Auftreten der FSME auf bestimmte Endemiegebiete (Verbreitung bevorzugt in süddeutschen Regionen) beschränkt ist, tritt die Borreliose bundesweit auf. Schutzimpfungen sind bisher jedoch nur gegen FSME möglich.

Das ist zu beachten:
  • Unterweisung der Beschäftigten über die von Zecken ausgehenden Gesundsgefahren und mögliche Krankheitssymptome sowie über die zu treffenden Schutzmaßnahmen.

  • Geschlossene Kleidung (lange Hosen) tragen, gegebenenfalls Repellentien (Insektenschutzmittel) verwenden.

  • Absuchen von Kleidung und Haut nach der Arbeit.

  • Zecken nach einem Biss, z. B. mit einerm Zeckenentferner, entfernen. Erforderlichenfalls einen Arzt aufsuchen.

  • Bei auftretenden Komplikationen nach einem Zeckenbiss (Wanderröte, Fieber, Schwellungen u.a.) umgehend einen Arzt aufsuchen.

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Abb. 65 Wanderröte nach einem Zeckenbiss

5.3.3 Tollwut

Tollwut ist eine ansteckende, zumeist tödlich verlaufende Krankheit, die auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Eine Impfung ist möglich.

Überträger der Tollwut sind zu 85% Wildtiere und 15% Haustiere. Dabei ist der Fuchs als Hauptüberträger anzusehen.

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Bei direktem Kontakt (Tierhaltung) oder indirektem Kontakt (z. B. Tätigkeiten im Wald) zu Tieren besteht die Möglichkeit, sich mit Tollwut zu infizieren. Tollwut kann durch Speichel oder den Biss erkrankter Tiere, aber auch durch Einatmen von Fellstäuben, übertragen werden.

Das ist zu beachten:
  • Verdächtige Tierkadaver nicht berühren.

  • Kontakt zu scheinbar zahmen Wildtieren meiden.

  • Bei Bissverletzungen sofort Arzt aufsuchen.

5.3.4 Fuchsbandwurm

Bei Waldarbeiten (z. B. Freischneiderarbeiten) können Bandwurmeier aufgewirbelt und aufgenommen werden. Die sich aus den Eiern entwickelnden Finnen können insbesondere die Lunge oder die Leber des Menschen lebensbedrohlich schädigen. Auch der Verzehr von bodennahen Wildfrüchten kann zu einer Gesundheitsgefährdung durch die Aufnahme anhaftender Bandwurmeier führen.

Das ist zu beachten:
  • Nach Möglichkeit das Aufwirbeln von Stäuben vermeiden.

  • Vor dem Essen, Trinken und Rauchen sind die Hände gründlich zu reinigen.

  • Bodennahe Pflanzenteile vor dem Verzehr waschen.

5.3.5 Hanta-Virus

Hanta-Viren werden in der Regel durch Ausscheidungen von Mäusen und Ratten übertragen. Ein Infektionsrisiko besteht bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten (z. B. in Waldhütten), da hier verstärkt mit dem Auftreten, bzw. mit Nestern von Nagern zu rechnen ist.

Insbesondere der Kot der Tiere stellt bei Staub- und Aerosolbildung über die Atmung einen wesentlichen Aufnahmepfad dar.

Das ist zu beachten:
  • Nach Möglichkeit das Aufwirbeln von Stäuben vermeiden.

  • Bei Arbeiten in befallenen Bereichen partikelfiltrierende Atemschutzmaske (P2) tragen.

  • Vor dem Essen, Trinken und Rauchen sind die Hände gründlich zu reinigen.

5.3.6 Sonstige biologische Gefährdungen

Neben Biostoffen im Sinne der Biostoffverordnung können bei Waldarbeiten auch andere biologische Gefährdungen durch Pflanzen und Tiere bestehen. In den folgenden Abschnitten werden beispielhaft Gefährdungen durch Pflanzen und Insekten betrachtet.

5.3.6.1 Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau)

Der Hautkontakt mit dem Saft der Pflanze kann unter Einwirkung des Sonnenlichts zu so genannten phototoxischen Reaktionen, verbunden mit verbrennungsähnlichen Hauterscheinungen, führen.

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Abb. 66 Verbrennungsähnliche Hauterscheinungen

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Abb. 67 Herkulesstaude
Das ist zu beachten:
  • Der effektivste Schutz ist durch Körper bedeckende Arbeits- oder Schutzkleidung gegeben. Insbesondere sollte Augenschutz verwendet werden. Hautberührungen mit Pflanzenteilen und -saft sind zu vermeiden.

  • Die Arbeiten nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchführen.

5.3.6.2 Stechende Insekten

Stechende Insekten (z. B. Wespen, Bremsen, Bienen, Mücken) stellen eine Gefahr dar, beispielsweise wenn aus Versehen ein Wespennest zerstört wird. Bei knapp 5% der Bevölkerung können Insektenstiche zu allergischen Reaktionen führen. Ein dadurch ausgelöster anaphylaktischer * Schock kann lebensbedrohlich sein.

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Abb. 68 Wespe
Das ist zu beachten:
  • Zu erkannten Insektennestern ausreichend Abstand halten

  • Festlegung besonderer Maßnahmen bei gegen Insektenstiche allergisch reagierenden Beschäftigten.

Ein anaphylaktischer Schock ist eine akute lebensbedrohliche Reaktion des Immunsystems auf chemische Reize.

5.3.6.3 Eichen-Prozessionsspinner

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Abb. 69 Eichen-Prozessionsspinner

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Abb. 70 Professionelle Bekämpfung des Eichen-Prozessionsspinners in Schutzkleidung

Nach besonders warmen Frühjahren vermehren sich in einigen Regionen die Eichen-Prozessionsspinner sprunghaft. Sie fallen insbesondere durch ihre langen "Prozessionen" und die Nestbildung der Raupen auf.

Gefährdend ist der Hautkontakt zu den Haaren der Raupen, der u.a. zu heftigen Hautreaktionen führen kann (Rötung, Schwellung, Blasenbildung). Die Raupenhaare reichern sich besonders im Unterholz sowie im Bodenbewuchs an. Dort bleiben sie etwa ein Jahr lang gefährlich.

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Abb. 71 Heftige Hautreaktion nach Kontakt zu den Haaren der Raupe
Das ist zu beachten:
  • Befallene Bereiche melden

  • Bekämpfung nur durch Spezialisten in entsprechender Schutzkleidung

  • Nach ungewolltem Kontakt mit Raupenhaaren ohne Schutzausrüstung intensiv duschen. Kontaminierte Kleidung wechseln und waschen.