DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Forstwirtschaftliche Fahrzeuge

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Abb. 38 Rückeschlepper mit vollständiger Forstausrüstung

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Abb. 39 Der maschinenseitige Gelenkwellenanschluss ist zu verkleiden. Der Schutz muss bis über die Mitte des Kreuzgelenkes der anschließenden Gelenkwelle reichen.

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Abb. 40 Zapfwellen müssen durch ein Schutzschild mindestens von oben und von den Seiten gesichert sein. Es muss bis über die Mitte des Kreuzgelenkes der anschließenden Gelenkwelle reichen.

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Abb. 41 Gelenkwellen sind bis über die Kreuzgelenke zu verkleiden. Der Schutz ist gegen Mitdrehen zu sichern.

3.5.1 Beschaffung von Fahrzeugen

Bereits bei der Beschaffung von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Schutzeinrichtungen vorhanden sind. Auch das Straßenverkehrsrecht ist zu beachten (z.B. erforderliche Betriebserlaubnis beim Betrieb von Fahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen Straßen).

Forstwirtschaftliche Fahrzeuge müssen für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit- und Gesundheitsschutz gewährleisteten.

Das kann z.B. erreicht werden durch einen ergonomisch gestalteten Bedienplatz und Zusatzausrüstungen wie

  • schwingungsgedämpfter und gegebenenfalls drehbarer Fahrersitz,

  • klimatisierte Fahrzeugkabine,

  • Anordnung der Bedienelemente,

  • sichere Ein und Ausstiege,

  • umsturzsichere Fahrzeugkabine bzw. Schutzrahmen,

  • Bergstütze,

  • Schutzeinrichtung gegen Durchschlag,

  • Astabweiser.

3.5.2 Schutzmaßnahmen

Beim Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen werden durch Wellen-, Keilriemen- und Kettentriebe, Zahnräder, Kurbeltriebe, Schwungmassen und viele andere Bauteile Bewegungen und Kräfte übertragen, z. B. Seiltrommeln, Seilrollen und Seile. All diese Bauteile müssen so gestaltet und in der Maschine angeordnet sein, dass sie niemanden verletzen. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Hersteller die gefährlichen Bauteile durch besondere Schutzmaßnahmen sichern.

Schutzeinrichtungen müssen an Fahrzeugen auch dann angebracht werden, wenn die Fahrzeuge zeitweise nicht benutzt oder außer Betrieb gesetzt werden.

Wird eine Gelenkwelle nicht ausreichend geschützt, kann sie eine tödliche Gefahr für den Benutzer darstellen. Lose Kleidungsstücke oder Bänder können von der drehenden Welle erfasst und aufgewickelt werden. Betreiben Sie Gelenkwellen daher nur, wenn der vorgeschriebene Gelenkwellenschutz vorhanden ist. Legen Sie die Sicherungskette ein, um ein Mitdrehen des Schutzrohres zu vermeiden und dessen Haltbarkeitsdauer zu verlängern.

Gute Sicht auf den Arbeits- und Fahrbereich ist sehr wichtig. Rückfahrkameras verbessern die Sicht für den Fahrer und verringern die Gefährdungen.

Für das sichere Besteigen und Verlassen der Bedien- und Wartungsplätze sind trittsichere Aufstiege und Haltegriffe erforderlich.

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Abb. 42 Hydraulische Leitungen richtig verlegen

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Abb. 43 Beschriftung auf der Schlauchleitung

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Abb. 44 An Fahrzeugen mit Knicklenkung ist der Aufenthalt im ungesicherten Knickbereich verboten.

3.5.3 Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitungen für Fahrzeuge enthalten auch Hinweise des Herstellers für den sicheren Betrieb, die Wartung, Reparatur und Prüfung. Bei der Auslieferung daher unbedingt darauf achten, dass sie mitgeliefert werden. Sie sollten vor dem ersten Einsatz, und erforderlichenfalls auch nach längeren Einsatzpausen, gelesen werden.

3.5.4 Behebung von Störungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten

Vor dem Beheben von Störungen, bei Arbeitsunterbrechungen, Reinigungs-, Wartungs-, Einrichtungs- und Instandhaltungsarbeiten muss grundsätzlich die Maschine abgestellt werden. Besonders bei diesen Arbeiten besteht die Gefahr an ungesicherte Bauteile zu geraten. Dann muss zunächst der Stillstand der Maschine abgewartet und sichergestellt werden, dass sie nicht irrtümlich in Gang gesetzt wird. Dies kann z. B. durch Abziehen des Zündschlüssels, Ausschalten der Zapfwelle oder Blockieren beweglicher Teile erfolgen.

Nach Reparatur- und Wartungsarbeiten müssen abgenommene Schutzeinrichtungen wieder angebaut, klappbare Schutzeinrichtungen in Schutzstellung gebracht und unbrauchbar gewordene Schutzeinrichtungen durch neue ersetzt werden.

Hydraulische Leitungen müssen so verlegt sein, dass Scheuerstellen und Beschädigungen durch Verdrehen, Einklemmen oder Einknicken ausgeschlossen sind.

Beschädigte Leitungen müssen vor dem nächsten Einsatz ersetzt werden. Das Ersatzteil soll mindestens die gleiche Qualität wie das Originalteil haben. Hinweise darüber gibt die Beschriftung auf der Schlauchleitung.

Tritt Hydrauliköl aus einer Leitung aus, darf man nicht versuchen, die undichte Stelle mit der Hand oder den Fingern abzudichten, da das unter hohem Druck austretende Öl durch die Haut in den Körper eindringt und zu schweren Verletzungen führt. Bei Verletzungen durch Hydrauliköl sofort einen Arzt aufsuchen.