DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Leitern

Für Arbeiten geringeren Umfangs werden Leitern verschiedenster Bauart eingesetzt. Wenngleich der Leitereinsatz bei seilwindenunterstützten Holzernteverfahren durch andere ergonomischere und sicherere Verfahren weitestgehend ersetzt werden konnte, so können doch Arbeiten auf Leitern bei forstlichen Betriebsarbeiten, z.B. bei Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden oder jagdlichen Einrichtungen, bei Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes (Unterhaltung von Nistkästen) oder bei der Wertästung notwendig werden. Es kommen z. B. Anlegeleitern, Steigleitern oder Einholmleitern zum Einsatz.

Der Einsatz einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, bei denen es keine ergonomisch günstigere und/oder ungefährlichere Alternative gibt. Prüfen Sie deshalb ob Alternativen, wie Hubarbeitsbühnen, Arbeitsplattformen oder Teleskopsägen zum Einsatz kommen können.

Die Auswahl der Leiter richtet sich nach den Einsatzbedingungen.

Das Gelände und der Untergrund entscheiden über die Auswahl des geeigneten Leiterfußes. Gegen Abrutschen eignen sich Leiterfußspitzen für den Einsatz auf gewachsenem Boden, während Kunststoff- bzw. Gummifüße auf festem Untergrund (z.B. Betonsteinpflaster) verwendet werden. Eine Quertraverse gibt der Leiter zusätzliche Standsicherheit und vermindert die Gefahr, dass die Leiter in weichem Untergrund einsinkt.

Bei der Auswahl geeigneter tragbarer Leitern sind ergonomische Gesichtspunkte gebührend zu berücksichtigen. Leiterteile von Steck- und Schiebeleitern müssen zur Benutzung fest verbunden werden können.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, die die Gefährdung der Beschäftigten erhöhen (stark böiger Wind, Schnee- oder Eisglätte) sind Arbeiten auf Leitern nicht zulässig.

Eine Kurzbedienungsanleitung in Form von Bildzeichen (Piktogrammen) auf jeder Leiter informiert über die wesentlichen Sicherheitsaspekte.

Das ist zu beachten:
  • Anlegeleitern müssen die Ausstiegstelle zu höher gelegenen Flächen um mindestens 1 m überragen, wenn keine gleichwertigen Haltemöglichkeiten vorhanden sind.

  • Beim Aufstellen von Anlegeleitern muss auf den richtigen Anstellwinkel (ca. 70°) geachtet werden. Der Leiterkopf ist zusätzlich - z. B. durch einen Leitergurt - gegen Abrutschen zu sichern.

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    Abb. 36 Aufstellen einer Anlegeleiter

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    Abb. 37 Leitergurt

  • Leitern bieten keinen sicheren Stand für Motorsägenarbeiten. Der Motorsägeneinsatz von Leitern aus ist deshalb verboten.

  • Bei Entastungsarbeiten ist das Halten der Leiter durch Hilfskräfte nicht zulässig, da diese sich im Gefahrenbereich von fallenden Ästen aufhalten.

Weitere Informationen siehe

DGUV Informationen 208-016 und 208-017 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"

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Abb. 34 Leiterfußspitzen für den Einsatz auf gewachsenem Boden

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Abb. 35 Kurzbedienungsanleitung in Form von Piktogrammen