DGUV Information 214-059 - Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben

3.3.1
Modul C - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen

16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

  • Auswahl geeigneter Motorsägen

  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken

  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb

Teilnahmevoraussetzungen
  • Erfolgreich absolviertes Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit

  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 2) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"

  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i. V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung

  • auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung

Theoretische LehrinhalteDauer mindestens 4 UE
  1. 1

    Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel

    1. 1.1

      Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz

      • Auswahl geeigneter Motorsägen

      • Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel

      • Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Handsägen, Abseilgeräte, Seile, Anschlagmittel)

      • Wahl der sicheren Arbeitsposition

  2. 2

    Arbeitsschutz

    1. 2.1

      Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

      Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten im Modul A

      • Gefährdungsbeurteilung (incl. Baumbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag

      • Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

      • Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände, z. B. Fallbereich von Ästen.

    2. 2.2

      Arbeitstechniken

      • Wahl der sicheren Arbeitsposition

      • Starten der Motorsäge

      • Schnitttechniken an Ästen und Kronenteilen

      • Absetzen von Ästen verschiedener Stärke

      • Abseiltechnik

Praktische LehrinhalteDauer mindestens 12 UE
  1. 3

    Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis

    1. 3.1

      Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen

      • Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen

      • Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes

      • Bereitstellung und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit

      • Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung (Aufsichts- und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z. B. Funkgeräteeinsatz

    2. 3.2

      Praktische Übungen

      • Schnittübungen in der Baumkrone (z. B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)

      • Einfache Abseiltechniken abgeschnittener Äste, ggf. als Vorführung

Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.

Die Gesamtstundenzahl beträgt 16 UE zu 45 Minuten, die über 2 zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) erforderlich.

Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern (ohne stückweises Abtragen von Bäumen) erworben wurden.

3.3.2
Modul D - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen

24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Im Modul D soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

  • Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung

  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken

  • Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen

  • Stückweise Fällung

  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb

Teilnahmevoraussetzungen
  • Erfolgreich absolviertes Modul B - "Baumfällung und Aufarbeitung" oder AS-Baum-I der SVLFG

  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 3) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"

  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i. V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung

  • Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung

Theoretische LehrinhalteDauer mindestens 6 UE
  1. 1

    Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel

    1. 1.1

      Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz

      • Auswahl geeigneter Motorsägen

      • Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel

      • Spezielle Fäll- und Schnitttechniken

      • Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Handsägen, Abseilgerät, Seile, Anschlagmittel, Fällhilfen)

      • Wahl der sicheren Arbeitsposition

  2. 2

    Arbeitsschutz

    1. 2.1

      Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

      Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten des Grundmoduls

      • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen (incl. Baumsicherheitsbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag

      • Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

      • Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände (z. B. Fallbereich von Ästen, Baumteilen)

      • Unzulässige Arbeitsweisen und -techniken (z. B. keine Arbeiten über Schulterhöhe)

    2. 2.2

      Arbeitstechniken

      • Wahl einer sicheren und ergonomischen Arbeitsposition

      • Starten der Motorsäge

      • Schnitttechniken an Ästen, Kronenteilen und Stämmen

      • Absetzen von Ästen und Stämmen

      • Stückweise Fällung

      • Abseiltechnik

Praktische LehrinhalteDauer mindestens 18 UE
  1. 3

    Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis

    1. 3.1

      Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen

      • Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen

      • Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes

      • Bereitstellung, Auswahl und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit

      • Personaleinsatz, Verantwortung bei Arbeitsdurchführung (Aufsicht und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z. B. Funkgeräteeinsatz

    2. 3.2

      Praktische Übungen

      • Schnittübungen in der Baumkrone (z. B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)

      • Spezielle Fäll- und Trennschnitte am Stamm

      • Verschiedene Abseiltechniken abgeschnittener Äste und Stammteile, ggf. als Vorführung

Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.

Die Gesamtstundenzahl beträgt 24 UE zu 45 Minuten, die über 3 zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) erforderlich.

Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern mit stückweisem Abtragen von Bäumen erworben wurden.

bei nicht vorhandener Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne ist diese innerhalb des Lehrgangs bei zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit zu erwerben. Ausnahme: Bedienung Hubarbeitsbühne wird vom Verleiher durchgeführt

bei nicht vorhandener Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne ist diese innerhalb des Lehrgang bei zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit zu erwerben. Ausnahme: Bedienung Hubarbeitsbühne wird vom Verleiher durchgeführt