DGUV Information 214-059 - Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit

16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

  • Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen

  • Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) 1)

Teilnahmevoraussetzungen
  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i. V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung

  • persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit

Theoretische LehrinhalteDauer mindestens 8 UE
  1. 1

    Maschinen und Geräte

    1. 1.1

      Motorsäge

      • Aufbau und Funktion der Motorsäge

      • Auswahl geeigneter Motorsägen

      • Sicherheitseinrichtungen der Motorsäge

      • Rückschlagarme Schneidgarnituren

      • Gesundheits- und umweltfreundliche Betriebsstoffe

    2. 1.2

      Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel z.B.

      • Keile, Fällheber, Wendehaken, Sappi, Spalthammer, Äxte

      • Hand- und Stangensäge, Hochentaster, ggf. Anbaugeräte zur Motorsäge

  2. 2

    Arbeitsschutz

    1. 2.1

      Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

      • Voraussetzungen, z. B. keine Alleinarbeit, sicherer Stand, Erste Hilfe und Rettungskette, Umgebungseinflüsse

      • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen

      • Betriebsanweisung

      • Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

      • Gefahrenbereiche, z. B. Schwenkbereich der Motorsäge, Fallbereich - doppelte Baumlänge -, Baumbeurteilung

      • Zufallbringen hängengebliebener Bäume

      • Unzulässige Arbeitsweisen und Arbeitstechniken, z. B. Abklotzen, Umschneiden aufhaltender Bäume

      • Absicherung des Arbeitsortes (siehe auch "Sicherung von Arbeitsstellen im Verkehrsbereich - RSA")

      • Verantwortung für die Durchführung von Motorsägen- und Baumarbeiten - Aufsichtsführung -, Pflichten der Beteiligten

      • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignung

    2. 2.2

      Arbeitstechniken

      • Starten der Motorsäge

      • Grundlagen der Schnitttechniken am liegenden Holz, z. B. Fächerschnitt, Stechschnitt, Reaktion der Motorsäge bei ein- und auslaufender Kette

      • Fälltechniken für Gehölze bis 20 cm Brusthöhendurchmesser, z. B. Schrägschnitt, Fällheberschnitt

      • auf Stock setzen von Gehölzen

      • Entastungstechniken

  3. 3

    Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge, z. B.

    • Regelmäßige Pflege und Wartung nach Herstellerangaben

    • Beurteilung der Schneidgarnitur

      • Kette auf Schärfe, Zahngeometrie und Schärftechnik

      • Zustand der Sägeschiene

Praktische LehrinhalteDauer mindestens 8 UE
  1. 4

    Motorsägeneinsatz in der Praxis

    1. 4.1

      Arbeitsvorbereitung

      • Prüfung des betriebssicheren Zustands

      • Instandhaltungsarbeiten, Montage von Schiene und Kette, Einstellen der Kettenspannung

      • Schärfen der Sägekette

    2. 4.2

      Ermittlung der Einsatzbedingungen

      • Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten, z. B. Baumbeurteilung

      • Gefahrenbereiche festlegen, Fallbereich des Baumes, Fallbereich von Ästen

      • Sicherungsmaßnahmen, z. B. Absperrung von Wegen

      • Maschinen- und Gerätebereitstellung entsprechend der durchzuführenden Arbeit

      • Personaleinsatz, Verantwortung, Aufsicht und Weisungsbefugnis

    3. 4.3

      Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz

      • Vermitteln von Schnitttechniken, z. B. Fächerschnitt, Stechschnitt, Reaktion der Motorsäge bei ein- und auslaufender Kette

      • Aufarbeitungstechniken

      • auf Stock setzen von Sträuchern

      • Berücksichtigung von Spannungen im Holz, Ursachen, Verteilung und Auswirkungen, Bestimmen von Zug- und Druckseite

      • Holzzuschnitte

    4. 4.4

      Fällung von Schwachholz

      • Fälltechnik, z. B. Schrägschnitt und Fällheberschnitt, ggf. fachgerechtes Zufallbringen hängengebliebener Bäume

      • Einsatz von Hilfswerkzeugen wie z. B. Keile, Fällheber, Wendehaken, Schubstange

Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.

Die Gesamtstundenzahl beträgt mindestens 16 UE zu 45 Minuten, die über zwei zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) und für die Absolvierung des Moduls B und des Moduls C erforderlich.

Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Sägen mit der Motorsäge am liegenden Holz und zum Fällen von Schwachholz bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm unter einfachen Verhältnissen erworben wurden.

Der Brusthöhendurchmesser wird in einer Höhe von 1,30 m über dem Boden gemessen