DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Veranstaltungen und Produktionen

3.3.1 Maske

Gesundheitsschutz im Arbeitsbereich "Maske" beinhaltet den Schutz von Darstellenden sowie den Schutz der Maskenbildnerinnen und -bildner. Diese arbeiten sowohl in speziell dafür eingerichteten Werkstätten und Garderoben als auch an temporären Arbeitsplätzen - zum Beispiel in unmittelbarer Nähe des Bühnengeschehens.

Zu ihren Tätigkeiten gehören vorbereitende Arbeiten - zum Beispiel das Anfertigen von Perücken, Glatzen, Gesichts- und Körpermasken - als auch produktionsbegleitende Arbeiten, wie das Schminken und Frisieren der Darstellenden vor und während der Proben und Vorstellungen.

Neben dem unmittelbaren Schutz beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln und gesundheitsgefährdenden Materialien ist die Vermeidung von Gesundheitsschäden durch schlechte ergonomische Verhältnisse geboten.

Gestaltung der Arbeitsplätze

Achten Sie darauf, dass die Arbeitsplätze ergonomischen Anforderungen genügen und den Anforderungen an die Arbeitshygiene entsprechen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein ausreichend großer Arbeitsplatz - die Maskenbildnerinnen und -bildner müssen die Darstellenden von allen Seiten gut erreichen können.

  • Ergonomische Sitzgelegenheiten - der Stuhl der Darstellerin und des Darstellers sollte höhenverstellbar und drehbar sein.

  • Eine Arbeitsfläche, die hoch genug ist und ausreichend Beinfreiheit ermöglicht, damit auch im hochgefahrenen Zustand der Stuhl noch an den Tisch geschoben werden kann.

  • Ein ausreichend beleuchteter Arbeitsplatz und ein geeigneter Spiegel. Der Spiegel sollte groß oder verstellbar sein, sodass die Maskenbildnerinnen oder der Maskenbildner während der Arbeit den oder die sitzenden Darstellenden sehen kann.

  • Lichtquellen, die nur wenige Wärme abgeben, in geeigneter Lichtfarbe.

  • Eine ausreichende Anzahl Steckdosen (RCD ≤ 30 mA) für den Einsatz elektrisch betriebener Arbeitsmittel, wie Fön, Glätteisen, Trockenhauben.

  • Ein Waschbecken mit Kalt- und Warmwasser am Arbeitsplatz, mindestens aber in der Nähe der Arbeitsplätze (Hygieneverordnung).

  • Ausreichende Durchlüftung der Arbeitsplätze beim Einsatz von lösemittelhaltigen Stoffen, Treibgasen und Aerosolen - zum Beispiel Haarspray. Bestimmte Arbeiten dürfen nur unter Einsatz geeigneter Absauganlagen in dafür vorgesehenen Werkstätten erfolgen.

Umgang mit Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln

Vor Arbeitsbeginn muss die Maskenbildnerin beziehungsweise der Maskenbildner die Darstellenden nach Unverträglichkeiten (Allergien) befragen und entsprechend reagieren - zum Beispiel bei Latexallergien oder bestimmten Kosmetikallergien andere Schwämme oder andere Produkte auswählen. Um die Haut zu schützen und gesundheitliche Folgen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Produkte sorgfältig auszuwählen und zu benutzen. Die Herstellerangaben und Produktdatenblätter enthalten dazu wichtige Informationen. Alle verwendeten Produkte müssen für die Anwendung auf der Haut unbedenklich oder dafür zugelassen sein.

Die Maskenbildnerin beziehungsweise der Maskenbildner muss darüber hinaus noch folgende Maßnahmen beachten:

  • Beim Auftragen und Entfernen von lösemittelhaltigen Produkten - zum Beispiel Klebemittel - die schonendste Methode auswählen.

  • Beim Schminken und Frisieren auf eine ausreichende Hygiene achten (Reinigung und Desinfektion der Hände und Arbeitsmittel).

  • Applikatoren, die mit Körperflüssigkeiten (Auge und Mund) in Berührung kommen, nur für die jeweilige Darstellerin beziehungsweise den jeweiligen Darsteller benutzen; Einwegprodukte verwenden oder eine ausreichende Desinfektion vornehmen.

Sorgen Sie dafür, dass sich Maskenbildnerinnen und -bildner bei entsprechender Gefährdung durch geeigneten Hautschutz und Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutzmasken) schützen können. Stimmen Sie mit der Betriebsärztin beziehungsweise dem Betriebsarzt einen auf die Beschäftigten abgestimmten Hautschutzplan ab und achten Sie darauf, dass er umgesetzt wird.

Bei Gefährdungen durch hautschädigende Stoffe oder Arbeitsverfahren muss der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin eine arbeitsmedizinische Vorsorge G 24 "Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)" anbieten.

Siehe auch Kapitel 1.2 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"; DGUV Information 212-017 "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung"(bisher BGI/GUV-I 8620); Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) "Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kosmetik"; UKN-Information 2001 "Hygiene in der Maskenbildnerei"

3.3.2 Szenische Effekte

Bei Veranstaltungen und Produktionen werden für besonders publikumswirksame Vorgänge gerne sogenannte "szenische Effekte" realisiert. Dies sind:

  • Feuergefährliche Vorgänge

  • Einsatz von Pyrotechnik

  • Atmosphärische Effekte - zum Beispiel Wind, Nebel, Regen, Schnee

  • Sonstige szenische Vorgänge und Effekte - zum Beispiel Staub, Konfetti, Luftschlangen.

Der Einsatz von Pyrotechnik sowie anderer szenischer Effekte und alle damit verbundenen Tätigkeiten erfordern zur Vermeidung möglicher Unfall- und Gesundheitsgefahren jedoch die Beachtung einer Reihe sicherheitstechnischer und organisatorischer Maßnahmen.

Siehe auch DGUV Information 215-312 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte"

3.3.3 Besondere szenische Darstellungen

In Teilbereichen der Unterhaltung stehen die spannenden, aufregenden, atemberaubenden Aspekte im Vordergrund. Beispiele dafür sind gespielte Tätlichkeiten in Theaterinszenierungen, artistische Vorführungen oder Sensationsdarstellungen in Fernsehshows, aber auch Stunts bei Filmproduktionen. Das Ziel der Aufführung ist vielfach, ein besonderes und nachhaltiges Erlebnis zu bieten.

Besondere szenische Darstellungen sind zum Beispiel:

  • Artistische Darstellungen

  • Akrobatik

  • Vorgänge mit Absturzgefahr

  • Sensationsdarstellung

  • Stunts

  • Einsatz von Bühnenwaffen (Hieb- und Stichwaffen, Feuerwaffen).

Führen Sie für besondere szenische Darstellungen immer eine Gefährdungsbeurteilung durch. Ermitteln Sie dazu, ob die gewünschte szenische Darstellung Gefährdungen mit sich bringt, die besondere Fähigkeiten oder Fertigkeiten bei den Darstellerinnen und Darstellern erfordern.

Die Durchführung besonderer szenischer Vorgänge, bei deren Ausführung ein erhebliches, nicht reduzierbares Restrisiko besteht - zum Beispiel Fahrzeugcrashs, Hochseilartistik, Messerwerfen - kann nur durch Spezialistinnen und Spezialisten erfolgen. Werden Fachleute für Artistik oder Akrobatik oder Stuntleute eingesetzt, sind diese zur Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Über die Durchführung muss eine Abstimmung mit Ihnen beziehungsweise mit der Bühnen- und Studiofachkraft erfolgen.

Die besonderen szenischen Darstellungen müssen mit den anderen Abläufen durch geeignetes Personal - zum Beispiel Stunt Coordinatoren - koordiniert werden. Eine Gefährdung anderer Personen ist grundsätzlich zu verhindern.

3.3.4 Fliegen von Personen

Unter "Fliegen von Personen" sind Darstellungen gemeint, bei denen Flugwerke eingesetzt werden. Flugwerke sind Einrichtungen, an denen Personen oder Bauteile mit Personen über dem Boden hängen und den Eindruck der Schwerelosigkeit, des Schwebens, des Fliegens oder des Fallens vermitteln sollen.

Flugwerke für Personen müssen so gebaut sein, dass sie die auftretenden statischen und dynamischen Belastungen aufnehmen können.

Sorgen Sie dafür, dass sie vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren sicheren Zustand durch eine befähigte Person - zum Beispiel durch ermächtigte Sachverständige - geprüft werden.

Planen Sie ein, dass das Flugwerk vor jeder Veranstaltung oder Produktion durch eine befähigte Person - zum Beispiel durch Sachkundige - geprüft wird, wobei eine Belastungsprobe erfolgen muss. Bei Belastungsproben mit Personen finden diese höchstens 0,5 m über dem Boden statt.

Personen, die mit einem Flugwerk bewegt werden, müssen körperlich geeignet sein. Grundsätzlich muss die körperliche Eignung durch eine Eignungsuntersuchung (keine arbeitsmedizinische Vorsorge) nachgewiesen werden. Über eine auch nur vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Belastungsfähigkeit einschränkt, muss die eingesetzte Person Sie als die verantwortliche Bühnen- und Studiofachkraft informieren. In diesem Fall darf diese Person die Darstellung nicht ausführen.

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© © Robert Przybysz/Fotolia

Beim Einsatz von Personen in Flugwerken oder Sicherheitsgeschirren besteht die Gefahr des Hängetraumas. Aus diesem Grund muss die Einsatzzeit begrenzt sein. Organisieren Sie für den Notfall geeignete Möglichkeiten zur sofortigen Rettung aus dem Flugwerk und die geeignete Erste Hilfe.

Siehe auch DGUV Information 215-320 "Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen"

3.3.5 Veranstaltungen und Produktionen mit Tieren

Werden bei Veranstaltungen und Produktionen Tiere eingesetzt, muss immer mit ihrem nicht vorhersehbaren, teilweise gefährlichen Verhalten gerechnet werden. Deshalb ist es wichtig, auf den Schutz des Personals sowie der Besucherinnen und Besucher zu achten.

Beachten Sie, dass zur Gefährdungsminimierung die Tiere artgerecht transportiert, untergebracht und eingesetzt werden. Zudem ist auf die Beseitigung von Exkrementen und dadurch erforderliche Hygiene zu achten.

Eine mit dem Tier vertraute Aufsichtsperson muss ständig anwesend sein. Die Tiere sind ausreichend mit den Umgebungsbedingungen vertraut zu machen.

Treffen Sie Vorsorge für geeignete Erste Hilfe in Notfällen.

3.3.6 Bühnentanz

Als Bühnentanz gilt jegliche Art von Tanzkunst auf der Bühne - zum Beispiel Ballett, Musicals, Tanzeinlagen in Opern und Operetten - sowie jegliche Art von Bühnenchoreografie. Tanzaufführungen beinhalten häufig risikobehaftete Bewegungsvorgänge. Diese Vorgänge erfordern besondere Sorgfalt bei der Durchführung, Schutzmaßnahmen sowie ausreichendes Proben und geeignetes Training. Langwierige Erkrankungen und dauerhafte Schäden des Muskel-Skelett-Apparates können durch gezielte Präventionsmaßnahmen vermieden werden.

In Anbetracht des breiten Spektrums der Tanzstile und des künstlerischen Freiraums der Choreografinnen und Choreografen können hier nicht alle notwendigen, sondern nur grundlegende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit von Tänzerinnen und Tänzern aufgeführt werden.

Auswahl der Tänzerinnen und Tänzer

Bei der Auswahl der Tänzerinnen und Tänzer sind neben den künstlerischen Voraussetzungen auch die physische und gegebenenfalls die psychische Eignung zu betrachten. Je nach Tanzaufgabe sollten Auswahlkriterien aufgestellt werden, die die spezifischen Anforderungen für die Vorstellung definieren. Merkmale für die physische Eignung sind zum Beispiel die körperliche Konstitution, die Ausdauer- und Kraftfähigkeit und der Gesundheitszustand. Bei der Auswahl der Tänzerinnen und Tänzer können als Auswahlkriterien beispielsweise Fitness-, Kraft- und Ausdauertests durchgeführt werden.

Betreuung der Tänzerinnen und Tänzer

Vor allem nach langen Belastungsphasen, bei häufigen Proben und Vorstellungen, aber auch am Ende eines Proben- oder Vorstellungstages steigt die Verletzungswahrscheinlichkeit. Um verletzungsbedingte Ausfälle zu vermeiden, können verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Betreuung durch die Betriebsärztin beziehungsweise den Betriebsarzt.

  • Jährliche Gesundheitsuntersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit tanzmedizinischen Kenntnissen.

  • Trainingsbetreuung durch Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Sportwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler oder Ähnliche (Aufgaben können zum Beispiel die Erstellung von Trainingsplänen und Durchführung von individuellem und Gruppentraining sein).

  • Unterstützung und Beratungsangebot bei psychischen und sozialen Belastungen - wie zum Beispiel Lampenfieber, Konkurrenzdruck, kurze Berufslebensarbeitszeit, mangelnde soziale Absicherung.

  • Erweiterte Trainingsangebote - zum Beispiel Gyrotonic, propriozeptives oder spiraldynamisches Training - und Entspannungsangebote, beispielsweise Massagen, Yoga.

  • "Warm-up" vor und "Cool-down" nach jeder Probe und Vorstellung; Integration in den Dienstplan.

  • Anleitung zum Ausdauertraining als notwendiger Bestandteil des individuellen Trainings.

  • Keine Durchlaufproben an Vorstellungstagen.

  • Freie Tage für die Tänzerinnen und Tänzer einplanen; an freien Tagen keine Proben beziehungsweise spezifisches Training.

  • Unterweisung der Tänzerinnen und Tänzer zu Verletzungsprävention, Trainingsmethoden, Ernährung, Umgang mit Sucht- und Schmerzmitteln.

  • Mehrfache Besetzung möglichst aller Positionen, sodass ein Wechsel bei Verletzung oder Erkrankung problemlos möglich ist und einer Überbeanspruchung der Tanzenden durch zu häufige Vorstellungen vorgebeugt wird.

Treten Verletzungen auf, kommen individuelle Maßnahmen zum Zuge:

  • Sofortige Unterbrechung der Probe/Vorstellung, Erstversorgung sicherstellen; bei Weichteilverletzungen Erstversorgung nach dem PECH-Schema (Pause, Eis, Compression, Hochlagern).

  • Abklärung der Verletzung und ausreichende Belastungspause.

  • Bei körperlich belastenden Vorstellungen schrittweise Wiedereingliederung beziehungsweise Belastungserhöhung, um Überbeanspruchung und erneute Verletzung zu vermeiden.

  • Im Falle von Rehabilitationsmaßnahmen Absprache zwischen Theater und Reha-Zentrum zur spezifischen Rehabilitation

  • Werden durch eine zielgerichtete Betreuung körperliche Beeinträchtigungen erkannt, sind ebenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um Unfällen, aber auch langwierigen Erkrankungen vorzubeugen.

Arbeitsumgebung der Tänzerinnen und Tänzer

Für die Arbeitsumgebung der Tanzenden bestehen besondere Anforderungen, die je nach Tanzaufgabe unterschiedlich sein können. Grundsätzliche Anforderungen sind:

  • Tanzböden in Probenräumen und auf Bühnen nach DIN V 18032-2 "Sporthallen - Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung - Teil 2: Sportböden; Anforderungen, Prüfungen" (Schockabsorption ≥ 53 Prozent; Vertikalverformung ≥ 2,3 mm; Fläche der vertikalen Verformung ≥ 15 Prozent, maximale Belastbarkeit ≥ 1.500 N); Boden muss regelmäßig gereinigt werden und eventuell vorhandene Unebenheiten müssen beseitigt werden.

  • Bei besonderer Beschaffenheit des Bühnenbodens - zum Beispiel weiche Auflagen - soll der Boden in einem Probenraum so gestaltet sein wie der Bühnenboden.

  • Ausreichend geheizte Probenräume, keine Zugluft während Probe und Vorstellung (im Winter mindestens 17 °C bis 19 °C; im Sommer 20 °C bis 22 °C).

  • Stolperstellen und mögliche Stoßkanten vermeiden beziehungsweise abpolstern. Verletzungsgefahr besteht vor allem im Fußbereich durch dünnes Schuhwerk beziehungsweise Barfußlaufen der Tänzer sowie durch Stoßkanten im Gassenbereich der Bühne; gegebenenfalls Beleuchtung von Gefahrstellen.

Siehe auch DGUV Rahmenempfehlungen "Prävention von Unfällen im professionellen Bühnentanz"

3.3.7 Veranstaltungen und Produktionen mit Musik

Sie müssen grundsätzlich ermitteln und dokumentieren, ob das Personal schädigendem Lärm ausgesetzt ist oder sein kann.

Bei Tätigkeiten mit einer Lärmexposition, die 85 dB(A) erreicht oder überschreitet, ist eine Pflichtvorsorge G 20 "Lärm" zu veranlassen. Bei einer Lärmexposition, die 80 dB(A) überschreitet, ist eine Angebotsvorsorge zu ermöglichen.

Treffen Sie bei schädigendem Lärm entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Gehörschäden. Bei deren Festlegung haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor den persönlichen Schutzmaßnahmen.

Bei elektroakustischer Beschallung lässt sich der Schallpegel reduzieren durch:

  • Pegelbegrenzer

  • Verteilte Lautsprechersysteme

  • Mindestabstände zu den Schallquellen.

Weitere Maßnahmen zur Senkung des Schallpegels für das direkt beteiligte Personal sind zum Beispiel:

  • Bereitstellung und Aufbau von Podesten oder Abschirmungen

  • Bauakustische Gestaltungsmaßnahmen, wie Auskleiden von Proben- und Stimmräumen mit schallabsorbierendem Material

  • Reduzierung der wirksamen Schallpegel - zum Beispiel durch Änderung der Sitzordnung, um möglichst großen Abstand zu lauten Instrumenten zu erhalten; leiseres Spielen bei den Proben

  • Verringerung der Expositionszeiten - zum Beispiel durch entsprechende Disposition von Proben und Aufführungen

  • Zur Verfügung stellen und Tragen von angepasstem Gehörschutz

  • In-Ear-Monitoring.

Stellen Sie sicher, dass beim Vorliegen einer Gehörgefährdung auch für anderes exponiertes Personal - zum Beispiel Technikerinnen und Techniker, Kameraleute - Gehörschutz zur Verfügung steht.

Siehe auch Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV); DIN 15905-5 "Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik"; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) "Music, Safe and Sound - Ratgeber zur Gehörerhaltung in der Musik- und Entertainmentbranche"

3.3.8 Arbeit im Freien

Besondere Gesundheits- und Unfallgefahren bei Arbeiten im Freien können entstehen durch:

  • Niederschläge (Regen, Schnee, Hagel)

  • Starkwind

  • Sonneneinstrahlung

  • Hitze und Kälte

  • Eis- und Schneeglätte

  • Blitzeinschlag bei Gewitter

  • Unbefestigte und unebene Wege und Untergründe.

Gegen die damit verbundenen Gefährdungen sind geeignete Maßnahmen erforderlich.

Witterungseinflüsse

Niederschlag (Regen, Schnee, Hagel)

Müssen Arbeiten für Veranstaltungen und Produktionen im Freien bei Regen oder Schneefall durchgeführt werden, ergibt sich eine Gefährdung der Gesundheit bei unzureichender Wasserdichtheit der Kleidung. Bei Hagel besteht Verletzungsgefahr durch große Hagelkörner.

Maßnahmen:

  • Einsatz geeigneter Kleidung mit hoher Wasserdichtheit bei möglichst hoher Wasserdampfdurchlässigkeit

  • bei Hagel überdachte Bereiche aufsuchen.

Wind

Bei Wind können sich Teile von Aufbauten lösen und umherfliegen. Auch Äste von Bäumen, die auf oder neben der Szenenfläche stehen, können durch den Wind gebrochen werden und herabfallen. Durch Winddruck besteht für Aufbauten, Zelte und Bühnen Einsturzgefahr.

Maßnahmen:

  • Vorher klären, wo sich Personal und Besucherinnen beziehungsweise Besucher bei Sturm und Abbruch der Produktion oder Veranstaltung in Sicherheit bringen können.

  • Wetterinformationen vor und während der Veranstaltung regelmäßig abfragen - zum Beispiel mithilfe einer Windmessanlage.

  • Bühnen- und Turmverkleidungen schnell lösbar gestalten, um im Falle zu hoher Windgeschwindigkeiten die Windlast schnell verringern zu können.

  • Festlegen, bei welcher Windgeschwindigkeit die Verkleidungen entfernt werden müssen.

  • Festlegen, bei welcher Windgeschwindigkeit die Veranstaltung oder Produktion abgebrochen und das Gelände geräumt wird.

Sonneneinstrahlung

Durch starke Sonneneinstrahlung erwärmt sich der menschliche Körper. Bei nicht ausreichender Kühlung des Körpers kann es zu Hitzeerkrankungen (Hitzekollaps, Hitzschlag, Sonnenstich) kommen. Große Helligkeit oder tief stehende Sonne kann zu Blendwirkungen und bei längerer Einwirkung zu Reizungen der Netzhaut führen. Sonnenlicht kann zu Sonnenbrand und zur frühzeitigen Alterung der Haut führen sowie die Entstehung von Hautkrebs fördern.

Maßnahmen:

  • Bei der Planung der Veranstaltung darauf achten, dass direkte Sonneneinstrahlung möglichst vermieden wird - zum Beispiel durch Ausrichtung der Bühne unter Berücksichtigung des Sonnen-Einstrahlungswinkels, Uhrzeiten nach Sonnenstand wählen, eventuell Schattenspender aufstellen.

  • Die Haut mit Kopfbedeckung und Bekleidung vor UV-Strahlung schützen. Nicht bedeckte Hautstellen durch geeignete Sonnenschutzcremes mit angemessenem Sonnenschutzfaktor schützen.

Hitze

Bei Hitze wird das Herz-Kreislauf-System sehr stark belastet. Flüssigkeitsverlust des Körpers beziehungsweise Störungen des Elektrolythaushaltes können zu einem Hitzekollaps, Hitzschlag oder Sonnenstich führen. Auch die Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen können von diesen Auswirkungen betroffen sein.

Maßnahmen:

  • Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen

  • Bei der Planung der Veranstaltung oder Produktion darauf achten, dass direkte Sonneneinstrahlung möglichst vermieden wird - zum Beispiel Ausrichtung der Bühne unter Berücksichtigung des Sonnen-Einstrahlungswinkels, Uhrzeiten nach Sonnenstand wählen, eventuell Schattenspender aufstellen

  • Ausreichend Pausen in kühlerer Umgebung einhalten

  • Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung möglichst zu kühleren Tageszeiten durchführen.

Kälte

Kälte zwingt den Körper zu erhöhter Wärmeproduktion und es kann durch Auskühlen zu reaktivem Körperzittern kommen. Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit lassen nach. Nicht ausreichend geschützte Körperteile können bei sehr tiefen Temperaturen erfrieren.

Maßnahmen:

  • Verwendung von geeigneter Kälteschutzkleidung

  • Kombination der Kälteschutzkleidung mit geeigneter Thermounterwäsche aus Funktionsfasern

  • Ausreichende Pausen in wärmender Umgebung einhalten.

Eis- und Schneeglätte

Bei Eis- und Schneeglätte besteht die Gefahr des Ausrutschens und Stürzens. Auf stark abschüssigen Wegen oder Gelände besteht nach einem Sturz die Gefahr des Abrutschens.

Maßnahmen:

  • Eis oder Schnee aus dem Verkehrswegbereich entfernen

  • Aufbringen von Streusand

  • Schuhe mit rutschfesten Sohlen tragen

  • Zusätzlich Spikes/Steigeisen verwenden.

Gewitter

Gewitter können bei Veranstaltungen und Produktionen im Freien das beteiligte Personal sowie Zuschauende und die Produktionsmittel erheblich gefährden. Der Grad der Gefährdung lässt sich nur schätzen. Die zu treffenden organisatorischen Blitzschutz-Maßnahmen sind daher jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Sie sind vom Verantwortlichen am Übertragungsort festzulegen.

Maßnahmen:

  • Technische Einrichtungen - zum Beispiel Bühnenkonstruktionen, FOHs, Kameratürme - unter Berücksichtigung der Produktionsanforderungen vorzugsweise an weniger einschlaggefährdeten Orten aufstellen - zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, in einem Talgrund oder einer Mulde. Dagegen stellen beispielsweise einzeln stehende Gebäude (Türme ohne erkennbaren Blitzschutz beziehungsweise Potentialausgleich) und einzelne Bäume eher eine Gefährdung dar und sollten gemieden werden.

  • Einen wirkungsvollen Potentialausgleich durchführen. Betriebsmittel gegebenenfalls mit elektrisch leitenden, mit Erde verbundenen Metallkonstruktionen, Kabelmänteln, Schienen sowie in der Nähe befindlichen Blitzschutzerdungen verbinden.

  • Beim Aufbau von produktionstechnischen Einrichtungen - zum Beispiel von Bühnen, Kameratürmen, Ü-Wagen, diversen Gerätestandplätzen - unter Berücksichtigung der Produktionsanforderungen darauf achten, dass ein ausreichender Abstand (mindestens 3,00 m von Zuschaueraufenthaltsorten) eingehalten wird. Dies gilt besonders für Kabeltrassen.

  • Vorab klären, wo sich das Personal sowie Besucherinnen und Besucher bei Gewitter und Abbruch der Veranstaltung oder Produktion in Sicherheit bringen können - zum Beispiel in Gebäuden, Unterführungen, Fahrzeugen mit Metallkarosserie, Zelt mit geerdeter Metallkonstruktion und Holzfußboden.

  • Wetterinformationen vor und während der Veranstaltung regelmäßig abfragen.

  • Bei extremer Gefährdung (Gewitter ist schon in unmittelbarer Nähe) die Veranstaltung oder Produktion abbrechen. Alle anwesenden Personen sollen sich in die geschützten Bereiche begeben. Bei Gewitter einen möglichst großen Abstand von Personen zu technischen Einrichtungen einhalten.

Siehe auch Kapitel 3.2.4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

3.3.9 Veranstaltungen und Produktionen im Ausland

Die Arbeitsbedingungen bei Veranstaltungen und Produktionen im Ausland hängen stark von den Rahmenbedingungen ab, die man in den jeweiligen Ländern und an den jeweiligen Veranstaltungs- und Produktionsorten vorfindet. Bei Veranstaltungen und Produktionen im Ausland sind im Vorfeld durch Sie als verantwortliche Person über eine Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu klären.

Im Folgenden einige Hinweise, die helfen, auf vorhersehbare Ereignisse bei Veranstaltungen und Produktionen im Ausland vorbereitet zu sein:

  • Vor der Anreise klären, wie die Versicherungssituation ist - zum Beispiel bei Krankheiten und Unfällen -, ob zusätzliche Versicherungen notwendig sind und diese entsprechend abschließen.

  • Informationen über die landestypische Rechtslage hinsichtlich Arbeitsschutzbestimmungen und Haftungsfragen einholen.

  • Sicherstellen, dass die anzuwendenden landesspezifischen und deutschen Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden und dass gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um das Schutzziel zu erreichen.

  • Dafür sorgen, dass sich alle Teilnehmenden der Reise vor Reiseantritt arbeitsmedizinisch beraten lassen.

  • Bei Entsendung in die Tropen, Subtropen oder bei Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Bedingungen und Infektionsgefährdung arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen lassen; es ist auch eine Rückkehrvorsorge anzubieten.

  • Vor der Abreise Informationen über Impf- und Gesundheitsbestimmungen einholen und die erforderlichen Impfungen durchführen lassen; auch Informationen über den internationalen Rettungsdienst, ambulante und stationäre Behandlungsmöglichkeiten einholen; eventuelle medizinische Ausrüstung und erweiterte Erste-Hilfe-Materialien mitnehmen.

  • Sich über die klimatischen und hygienischen Bedingungen am Einsatzort im Ausland informieren und sich entsprechend vorbereiten - zum Beispiel angemessene Kleidung auswählen, spezielle Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel, Wasserentkeimung.

  • Im Vorfeld klären, welche technischen Rahmenbedingungen vorhanden sind und erforderliche Arbeitsmittel mitnehmen - zum Beispiel elektrische Leitungen, PRCD, Trenntrafos.

  • Vor dem Auslandsaufenthalt prüfen, ob spezielle Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind - zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstungen.

  • Frühzeitig klären, welche Transportmöglichkeiten es gibt, welche Fahrzeuge in welcher Qualität und welche Straßennetze und Tankstellen zur Verfügung stehen; Ein- und Durchreisebestimmungen beachten und geeignetes Kartenmaterial organisieren.

  • Informationen einholen über die speziellen sozialen und kulturellen Bedingungen des Einsatzlandes, um möglichst ungestört und rücksichtsvoll arbeiten zu können.

  • Prüfen, welche Kommunikationsmöglichkeiten bestehen - zum Beispiel Internet, Telefonnetze, Satellitentelefon, Suchsender.

  • Vorsorglich klären, wo diplomatische und konsularische Vertretungen sowie Übersetzungspersonal und ein Rechtsbeistand erreichbar sind.