DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Durchführung

Der Prozess der Durchführung umfasst den Aufbau, die Probe, die Veranstaltung/Produktion und den Abbau.

Unterweisung

Als Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person ist es Ihre Aufgabe, die Nutzenden über die Bedingungen des Veranstaltungsortes und über die Benutzung der Einrichtungen zu unterweisen und einzuweisen. Während der Veranstaltung und Produktion müssen Sie anwesend sein (Veranstaltungsleitung, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik).

Sie sorgen dafür, dass das Personal vor Beginn der Arbeiten über die Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen unterwiesen wird.

Leitung und Verantwortung

Wie in Kapitel 2.1 beschrieben, sollen die Verantwortlichkeiten in einem Organigramm dargestellt werden. Die Aufsicht über die Arbeiten für die Veranstaltung und Produktion muss in den einzelnen Bereichen durch die verantwortlichen Leiter erfolgen. Die Kontrolle dieser Aufsichtführung und die Koordination der einzelnen Bereiche müssen durch die oder den Gesamtverantwortlichen sichergestellt werden. Hierzu gehört auch eine Überprüfung der beauftragten Leistungen hinsichtlich der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Freigabe der Szenenfläche

Als aufsichtführende Bühnen- und Studiofachkraft überprüfen Sie vor Beginn von Proben, Veranstaltungen und Produktionen alle eingesetzten technischen Einrichtungen und Geräte sowie Aufbauten und Dekorationen einschließlich der eingesetzten Effektsysteme. Sie überprüfen dabei den ordnungsgemäßen Zustand und die bestimmungsgemäße Verwendung und erteilen danach die Freigabe für die Probe und Veranstaltung oder Produktion.

Siehe dazu Anhang "Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften" und § 15 DGUV Vorschrift 17/18

Merksatz
Vor Veranstaltungsbeginn Einweisung und Unterweisung des Personals, Sicherheitsprüfung und Freigabe der Szenenfläche durch Bühnen- und Studiofachkraft durchführen lassen.