Abschnitt 1.5 - 1.5 Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten
Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten
Stellen Sie sicher, dass die Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten geeignet sind, um die geplanten Veranstaltungen und Produktionen durchführen zu können. Dies gilt für alle Szenenflächen, auch außerhalb von ortsfesten Veranstaltungs- und Produktionsstätten - zum Beispiel das Filmset oder besondere Gastspielorte. Führen Sie deshalb eine Vorabprüfung auf mögliche Gefährdungen oder mangelhafte Infrastruktur durch. Beurteilen Sie dabei unter anderem:
Abmessungen von Räumen
Lage, Zustand und Kennzeichnung von Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen sowie die Kennzeichnung von Gefahrenstellen
Vorhandensein und Kennzeichnung von brandschutztechnischen Ausrüstungen und Einrichtungen der Ersten Hilfe
Verfügbarkeit und Eignung von Lager-, Maschinen- und Nebenräumen, Sanitärräumen (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume), Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Stellplätzen für Fahrzeuge
Technische Ausstattung mit Maschinen, Anlagen, Mobiliar, anderen Arbeitsmitteln sowie Beleuchtungs-, Lüftungs-, Heizungs- und Versorgungseinrichtungen, Durchsage- und Alarmierungseinrichtungen, elektrische Energieversorgung
Konstruktion und Festigkeit der baulichen Anlage, Belastbarkeit der Verkehrswege
Bauliche Einrichtungen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände.
Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
Sorgen Sie für eine barrierefreie Gestaltung der Arbeits-, Veranstaltungs- oder Produktionsstätte in allen Bereichen, zu denen Menschen Zugang haben müssen. Barrierefreiheit ist gegeben, wenn
bauliche und sonstige Anlagen
Transport- und Arbeitsmittel
Systeme der Informationsverarbeitung
akustische, visuelle und taktile Informationsquellen
Kommunikationseinrichtungen
für alle Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Siehe auch Kapitel 3.1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten"
Merksatz |
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Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten im Vorfeld auf Sicherheit und Eignung prüfen. |