Anhang 1 - Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften
Bühnen- und Studiofachkraft ist, wer aufgrund seiner/ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm/ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefährdungen erkennen kann.
Dies sind insbesondere:
Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin für Veranstaltungstechnik
Bachelor/Master of Engineering (Veranstaltungstechnik)
Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Geprüfte/r Veranstaltungs-Operatorin/-Operator.
Siehe auch Auswahlkriterien der erforderlichen Qualifikation nach § 15 DGUV Vorschrift 17/18
Hinweise und Übergangsregelungen
Die Ausbildungsgänge Fachkraft, Meister/in und Ingenieur/in für Veranstaltungstechnik sind in den Jahren 1998 bis 2000 neu entstanden.
Vor dieser Zeit gab es für Bühnen- und Studiofachkräfte keine definierten Anforderungsprofile und Ausbildungsrichtlinien. Die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer hat die Fachkräfte nach eigenen Kriterien ausgewählt und ernannt.
Wurden Veranstaltungen und Produktionen in Versammlungsstätten nach Landesbauverordnung (LBO) durchgeführt, wurde in den Versammlungsstättenverordnungen nach LBO eine geprüfte Fachkraft mit Befähigungsnachweis verlangt. Der Befähigungsnachweis wurde von der Landesbehörde ausgestellt. Diese geprüften Fachkräfte sind bezüglich der technischen und sicherheitstechnischen Kenntnisse den Meisterinnen und Meistern der Veranstaltungstechnik gleichgestellt.
Qualifikation/Kenntnisse | Veranstaltungen und Produktionen | |
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Aufgaben (Beispiele) | Veranstaltungen und Produktionen(Beispiele) | |
Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin für Veranstaltungstechnik (Bachelor/Master of Engineering (Veranstaltungstechnik) | ||
Qualifikation: Studium an Fach- oder allgemeinen Hochschulen, Berufsakademie (BA), Nachweis erfolgt durch einen Hochschulabschluss Kenntnisse: Theoretische Kenntnisse, Erfassen komplexer Vorgänge und Abläufe, fächerübergreifende Planungskoordination, Konstruktion und Ablaufplanung, umfangreiche Kenntnisse der Gesetze und Vorschriften/Verhandlungsführung |
| Großveranstaltungen, wie:
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Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik oder Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik, Fachrichtung Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle | ||
Qualifikation Meister/Meisterin: Ausbildung im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung, Nachweis erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung Qualifikation Geprüfte Fachkraft mit Befähigungszeugnis: Ausbildung im Rahmen der ehemals geltenden landesrechtlichen Bestimmungen, Nachweis erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung (vormals Studiomeister/-meisterin, Studiobeleuchtungsmeister/-meisterin, Theatermeister/-meisterin, Theaterbeleuchtungsmeister/-meisterin, Bühnenmeister/-meisterin nach bisherigen Regelungen) oder Ausbildung nach gültiger Prüfungsordnung. Der Nachweis erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung. Die Ausbildung entspricht dem fach-spezifischen Teil der Meisterin/des Meisters für Veranstaltungstechnik. Kenntnisse: Mitarbeiterführung, Planung von Einrichtungen aus vorgefertigten Bauteilen, Kenntnis der Vorschriften und Gesetze/Kostenkontrolle Für das Errichten, Ändern und Instandhalten ortsveränderlicher elektrotechnischer Anlagen der Veranstaltungstechnik ist für beide Qualifikationen zusätzlich der Nachweis als Elektrofachkraft der Veranstaltungstechnik erforderlich. |
| Veranstaltungen und Produktionen mittleren Umfangs, wie:
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Fachkraft für Veranstaltungstechnik | ||
Qualifikation: Ausbildung im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung, Nachweis erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung (Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Gesellenprüfunwg/Gesellinnenprüfung) Kenntnisse: Fachkenntnisse in mehrerwen Gewerken, Kenntnis der Geräte und Ausrüstungsgegenstände, praktische Unfallverhütung und Sicherheitsmaßnahmen |
| Veranstaltungen, bei denen ein Team unter Leitung einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik gemeinsam nacheinander alle Gewerke aufbaut - zum Beispiel:
Veranstaltungsaufbau, in dem eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit seinem Team die Ausführung eines Einzelgewerkes im Rahmen eines größeren Veranstaltungsaufbaus ausführt |
Erfahrener Bühnenhandwerker/Geprüfter Veranstaltungs-Operator | ||
Qualifikation: Erfahrene Bühnenhandwerkerinnen und -handwerker mit Gesellen- oder Facharbeiterbrief eines artverwandten Handwerks oder Veranstaltungs-Operatorinnen und -Operatoren (IHK) mit einer auf die Veranstaltungstechnik bezogenen Weiterbildungsqualifikation können nach mehrjähriger Tätigkeit und nach Qualifikation im Bereich Bühnen- und Studiotechnikvon der Unternehmerin beziehungsweise dem Unternehmer für bestimmte Aufgabenbereiche der Fachkraft für Veranstaltungstechnik eingesetzt werden. Sie sind befähigt, unter Leitung einer Bühnen- und Studiofachkraft die Durchführung von Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen zu überwachen und für deren sichere Ausführung Sorge zu tragen. Siehe auch Unfallkasse Nordrhein-Westfalen "Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern" |
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