DGUV Information 215-310 - Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

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Anhang 1 - Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften

Bühnen- und Studiofachkraft ist, wer aufgrund seiner/ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm/ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefährdungen erkennen kann.

Dies sind insbesondere:

  • Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin für Veranstaltungstechnik

  • Bachelor/Master of Engineering (Veranstaltungstechnik)

  • Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

  • Geprüfte/r Veranstaltungs-Operatorin/-Operator.

Siehe auch Auswahlkriterien der erforderlichen Qualifikation nach § 15 DGUV Vorschrift 17/18

Hinweise und Übergangsregelungen

Die Ausbildungsgänge Fachkraft, Meister/in und Ingenieur/in für Veranstaltungstechnik sind in den Jahren 1998 bis 2000 neu entstanden.

Vor dieser Zeit gab es für Bühnen- und Studiofachkräfte keine definierten Anforderungsprofile und Ausbildungsrichtlinien. Die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer hat die Fachkräfte nach eigenen Kriterien ausgewählt und ernannt.

Wurden Veranstaltungen und Produktionen in Versammlungsstätten nach Landesbauverordnung (LBO) durchgeführt, wurde in den Versammlungsstättenverordnungen nach LBO eine geprüfte Fachkraft mit Befähigungsnachweis verlangt. Der Befähigungsnachweis wurde von der Landesbehörde ausgestellt. Diese geprüften Fachkräfte sind bezüglich der technischen und sicherheitstechnischen Kenntnisse den Meisterinnen und Meistern der Veranstaltungstechnik gleichgestellt.

Qualifikation/KenntnisseVeranstaltungen und Produktionen
Aufgaben (Beispiele)Veranstaltungen und Produktionen(Beispiele)
Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin für Veranstaltungstechnik (Bachelor/Master of Engineering (Veranstaltungstechnik)
Qualifikation:
Studium an Fach- oder allgemeinen Hochschulen, Berufsakademie (BA), Nachweis erfolgt durch einen Hochschulabschluss
Kenntnisse:
Theoretische Kenntnisse, Erfassen komplexer Vorgänge und Abläufe, fächerübergreifende Planungskoordination, Konstruktion und Ablaufplanung, umfangreiche Kenntnisse der Gesetze und Vorschriften/Verhandlungsführung
  • Technische Leitung von großen veranstaltungstechnischen Betrieben, Auswahl der Fachfirmen

  • Organisation, Koordination und Projektmanagement von umfangreichen Veranstaltungen/Produktionen

  • Planung und Konstruktion von Einbauten und technischen Sondereinrichtungen

  • Verantwortliche Gesamtleitung von Großveranstaltungen/Produktionen

  • Einsatz als Fachkraft nach landesrechtlichen Bestimmungen, sofern das Befähigungszeugnis vorliegt

  • Koordination mehrerer Veranstalter

  • Planung und Koordination von Energieanschlüssen (Trafostation)

  • Weitere Aufgaben siehe auch "Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik" siehe nächste Seite

Großveranstaltungen, wie:
  • Motorsportveranstaltungen

  • Massenveranstaltungen

  • Pop-Konzerte

  • Autorennen

  • Straßenrennen, Umzüge

  • Internationale Feste

  • Welt- oder Europameisterschaften

  • Olympiaden

Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik oder Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik, Fachrichtung Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle
Qualifikation Meister/Meisterin:
Ausbildung im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung, Nachweis erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung
Qualifikation Geprüfte Fachkraft mit Befähigungszeugnis:
Ausbildung im Rahmen der ehemals geltenden landesrechtlichen Bestimmungen, Nachweis
erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung (vormals Studiomeister/-meisterin, Studiobeleuchtungsmeister/-meisterin, Theatermeister/-meisterin, Theaterbeleuchtungsmeister/-meisterin, Bühnenmeister/-meisterin nach bisherigen Regelungen)
oder
Ausbildung nach gültiger Prüfungsordnung. Der Nachweis erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung. Die Ausbildung entspricht dem fach-spezifischen Teil der Meisterin/des Meisters für Veranstaltungstechnik.
Kenntnisse:
Mitarbeiterführung, Planung von Einrichtungen aus vorgefertigten Bauteilen, Kenntnis der Vorschriften und Gesetze/Kostenkontrolle
Für das Errichten, Ändern und Instandhalten ortsveränderlicher elektrotechnischer Anlagen der Veranstaltungstechnik ist für beide Qualifikationen zusätzlich der Nachweis als Elektrofachkraft der Veranstaltungstechnik erforderlich.
  • Technische Leitung von kleinen und mittleren Betrieben

  • Leiten von Bereichen der jeweiligen Fachrichtung

  • Leiten von Produktionsteams im veranstaltungstechnischen Bereich

  • Koordination von verschiedenen Gewerken

  • Ausbildung der Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (gilt nur für Meister/Meisterin)

  • Einsatz als Fachkraft nach landesrechtlichen Bestimmungen

  • Anzeigen bei Behörden, Einholen von Genehmigungen

  • Veranstaltungen und Produktionen mit szenischer Darstellung oder szenischen Effekten

  • Produktionen mit hohem technischem Einsatz (Kamerakran, Beleuchtungsgitter, Zuganlagen)

  • Eigenständige Abwicklung komplexer Gewerke oder Arbeitsgebiete von Großveranstaltungen

  • Organisation der Arbeitsabläufe

  • Weitere Aufgaben siehe auch "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" unten

Veranstaltungen und Produktionen mittleren Umfangs, wie:
  • Open-Air-Veranstaltungen

  • Shows in eigenen oder fremden Produktionsstätten

  • Spielshows

  • Galaveranstaltungen

Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Qualifikation:
Ausbildung im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung, Nachweis erfolgt durch eine abgeschlossene Prüfung (Facharbeiter/Facharbeiterinnen, Gesellenprüfunwg/Gesellinnenprüfung)
Kenntnisse:
Fachkenntnisse in mehrerwen Gewerken, Kenntnis der Geräte und Ausrüstungsgegenstände, praktische Unfallverhütung und Sicherheitsmaßnahmen
  • Durchführung von Veranstaltungen im überschaubaren Rahmen*

  • Begleitender Veranstaltungsaufbau**

  • Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Veranstaltungs- und Produktionsstätten

  • Konzipieren, Kalkulieren und Durchführen von Produktionen

  • Planen von Arbeitsabläufen, Zusammenarbeit im Team

  • Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung

  • Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beleuchtungs- und Projektionsanlagen

  • Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungsanlagen

  • Aufnehmen und Übertragen von Bild, Ton und Daten

  • Bewerten und Durchführen von Spezialeffekten

  • Weitere Aufgaben siehe auch "Erfahrene/r Bühnenhandwerkerin/Handwerker, Geprüfte/r Veranstaltungs-Operatorin/-Operator" unten

Veranstaltungen, bei denen ein Team unter Leitung einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik gemeinsam nacheinander alle Gewerke aufbaut - zum Beispiel:

  • Konzerte

  • Talkshows

  • Studioproduktionen

  • Tanzveranstaltungen

  • Spielfilmherstellung

  • Präsentationen

Veranstaltungsaufbau, in dem eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit seinem Team die Ausführung eines Einzelgewerkes im Rahmen eines größeren Veranstaltungsaufbaus ausführt

Erfahrener Bühnenhandwerker/Geprüfter Veranstaltungs-Operator
Qualifikation:
Erfahrene Bühnenhandwerkerinnen und -handwerker mit Gesellen- oder Facharbeiterbrief eines artverwandten Handwerks oder Veranstaltungs-Operatorinnen und -Operatoren (IHK) mit einer auf die Veranstaltungstechnik bezogenen Weiterbildungsqualifikation können nach mehrjähriger Tätigkeit und nach Qualifikation im Bereich Bühnen- und Studiotechnikvon der Unternehmerin beziehungsweise dem Unternehmer für bestimmte Aufgabenbereiche der Fachkraft für Veranstaltungstechnik eingesetzt werden.
Sie sind befähigt, unter Leitung einer Bühnen- und Studiofachkraft die Durchführung von Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen zu überwachen und für deren sichere Ausführung Sorge zu tragen.
Siehe auch Unfallkasse Nordrhein-Westfalen "Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern"
  • Durchführung von Veranstaltungen geringen Umfangs, mit geringen Gefährdungen

  • Praktische Unterstützung von kleinen Veranstaltungen

  • Aufbau von Präsentations-Equipment

  • Bereitstellen, Einrichten, Aufstellen und Montieren veranstaltungstechnischer Einrichtungen

  • Bereitstellen und Einrichten von Geräten und Anlagen

  • Sichern, Transportieren und Lagern von Geräten und Anlagen

  • Aufstellen und Montieren von Aufbauten, Bedienen von bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen

  • Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungs-, Beleuchtungs- und Projektionsanlagen kleineren Umfangs

  • Features

  • Flash-News

  • Kleine Kabaretts

  • Schul- und Vereinsveranstaltungen

  • Konferenz-Suppor

Tabelle 4 Erforderliche Qualifikation für bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten - Beispiele