DGUV Grundsatz 301-002 - Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Rechnerischer Nachweis

3.2.1 Allgemeines

Die resultierende Windlast ergibt sich in den nachfolgenden Fällen zu

QW =qW Σ(cfi · Ai), siehe auch DIN EN 13374

Für alle Seitenschutzbauteile i (i=Anzahl der Seitenschutzbauteile) mit

cfiAerodynamischer Kraftbeiwert des Bauteils; es dürfen die Werte nach DIN EN 12810-1 angenommen werden, wenn kein genauerer Nachweis vorliegt oder für einzelne Querschnitte Werte in
DIN EN 1991-1-4 angegeben sind
qWmaßgeblicher Staudruck
AiBezugsfläche; Anströmfläche des Bauteils (projizierte Fläche in Windrichtung) oder Umrissfläche eines Netzes, siehe
DIN EN 12810-2

3.2.2 Neigungswinkel zur Senkrechten 0° bis 10°

  • horizontale Ersatzlast von 300 N in 1,00 m Höhe (bezogen auf die tatsächliche Standfläche) unter Berücksichtigung eines individuellen, dem System angepassten Schwingbeiwert η; alternativ darf eine dynamische Berechnung (z. B. durch geeignete Simulation) durchgeführt werden

  • Staudruck qMW = 600 N/m2 (maximale Windlast nach DIN EN 13374)

  • Staudruck qWW = 200 N/m2 (Arbeitswindlast nach DIN EN 13374; diese muss bei Wirkung normal zur Netzfläche mit der horizontalen Ersatzlast, siehe oben, kombiniert werden)

3.2.3 Neigungswinkel zur Senkrechten > 10° bis 45°

horizontale Ersatzlast von 1000 N im Abstand von 1,00 m zur Absturzkante und rechtwinklig zur Pfostenachse wirkend unter Berücksichtigung eines individuellen, dem System angepassten Schwingbeiwert η; alternativ darf eine dynamische Berechnung (z. B. durch geeignete Simulation) durchgeführt werden

Staudruck qMW = 600 N/m2 (maximale Windlast nach DIN EN 13374)

Staudruck qWW = 200 N/m2 (Arbeitswindlast nach DIN EN 13374; diese muss bei Wirkung normal zur Netzfläche mit der horizontalen Ersatzlast, siehe oben, kombiniert werden)

Mit einem Wert des Staudrucks von 600 N/m2werden die Windverhältnisse in Europa größtenteils erfasst. Es können ungünstigere Bedingungen auftreten. Der Staudruck basiert auf einer Höhe von 40 m über dem Gelände und einer Expositionszeit von 6 Monaten; er repräsentiert eine Windgeschwindigkeit von etwa 32 m/s.

Im Bereich der deutschen Bucht (Windzone 4) und deren küstennahe Bereiche (Windzone 3) sind höhere Werte; siehe vb0nach DIN EN 1991-1-4, Bild NA.A.1; anzunehmen. Der Wert für vb0gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Einflüsse aufgrund längerer Expositionszeiten und größerer Höhe über Gelände sind entsprechend bei der Berechnung zu berücksichtigen.