Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Diese Grundsätze finden Anwendung auf die Prüfung der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit (Nutzungssicherheit) der Bauteile von Randsicherungen, die als kollektive Schutzvorrichtungen für Personen bei Bauarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden.
Individuelle Fußpunktausführungen, die eine Verbindung zum Gebäude herstellen, sind für die jeweilige Befestigungsvariante und Untergrundsituation (z. B. Beton-, Holz-, Stahlträger) gesondert zu betrachten. Dies darf durch einen rechnerischen Nachweis oder im Rahmen der Versuche, die Bestandteil der Prüfung sind, nachgewiesen werden.