DGUV Grundsatz 301-002 - Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Nachweis durch Versuche

3.3.1 Allgemeines

Die Anforderungen dürfen teilweise durch Versuche nachgewiesen werden.

Wenn der ungünstigste Lastfall nicht von vorne herein ermittelt werden kann, dürfen Vorversuche zu dessen Bestimmung durchgeführt werden. Windlasten dürfen bei Versuchen durch statische Zusatzlasten berücksichtigt werden (siehe Skizze "Versuchsaufbau"). Diese ergeben sich nach Abschnitt 3.2.1 unter Berücksichtigung von Windkraftbeiwerten z. B. aus den dort angegebenen Quellen oder aus individuellen Versuchen.

Die Beanspruchungen aus maximaler Windlast sind zusätzlich rechnerisch zu ermitteln und bei den Versuchen zu berücksichtigen.

Für jeden Versuch müssen mindestens vier gesonderte, repräsentative Prüfmuster untersucht werden. Der einzelne Prüfschritt muss jeweils am gleichen Aufbau unmittelbar nacheinander (in das bereits belastete System) einmal wiederholt werden.

Zwischen den einzelnen Prüfschritten muss jeweils ein unbeanspruchtes Prüfmuster verwendet werden.

Der sphärokonische Sack muss durch das Randsicherungsbauteil aufgehalten werden.

Die Randsicherungssysteme müssen nach der Prüfung nicht mehr gebrauchstauglich sein; jedoch darf sich die Verformung der Randsicherungspfosten nicht über die Horizontale hinaus ergeben.

3.3.2 Neigungswinkel zur Senkrechten 0° bis 10°

Die zu prüfenden Randsicherungspfosten sind jeweils entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers im Prüfstand an einer Simulation eines für den Anschluss vorgesehenen Bauteils zu befestigen.

Für den Nachweis durch Versuche sind auch jeweils vier einzelne unterschiedliche Prüfschritte vorgesehen. Als Prüfmasse wird ein sphärokonischer Sack, wie in ISO 7892 "Vertical building elements - Impact resistance test - Impact bodies and general test procedures" wie in Bild 2 mit einer Masse von 50 kg beschrieben, verwendet.

1. Prüfschritt:

Aufbau eines Randsicherungssystems mit kleinstem Neigungswinkel (0°; wenn möglich), kleinster vorgesehener Pfostenabstand, Prüfmasse stößt gegen den Pfosten (Höhe des Auftreffpunkts über der Arbeitsfläche H ≥ 1,5 m; Fallhöhe h = 1,0 m, siehe Abbildung 1). Hierbei muss nur der beim Versuchsaufbau eingesetzte Randsicherungspfosten, auf den die Prüfmasse stößt, mit der Zusatzlast (Ersatzwindlast) beaufschlagt werden. Diese darf zur Abdeckung aller Situationen mit ggfls. größeren Pfostenabständen den größten hier vorgesehenen Wert berücksichtigen.

2. Prüfschritt:

Aufbau wie vor, Prüfmasse trifft auf Mitte Randseil Mitte Feld (Höhe des oberen Randseils über der Arbeitsfläche ≥ 1,5 m; Fallhöhe h = 1,0). Dabei müssen alle beim Versuchsaufbau eingesetzten Randsicherungspfosten mit der Zusatzlast (Ersatzwindlast) beaufschlagt werden.

3. Prüfschritt:

Aufbau wie vor, Prüfmasse trifft auf Mitte Netzfläche Mitte Feld und wird unmittelbar nach Kontakt ausgelöst (Höhe des Auftreffpunkts über der Arbeitsfläche ≥ 0,75 m; Fallhöhe h = 1,0 m). Dabei müssen alle beim Versuchsaufbau eingesetzten Randsicherungspfosten mit der Zusatzlast (Ersatzwindlast) beaufschlagt werden.

4. Prüfschritt:

Aufbau wie vor, Prüfmasse stößt gegen Pfostenfuß (Fallhöhe h = 2,25 m). Hierbei muss nur der beim Versuchsaufbau eingesetzte Randsicherungspfosten, auf den die Prüfmasse stößt, mit der Zusatzlast (Ersatzwindlast) beaufschlagt werden.

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Abb. 1 Versuchsdurchführung für 1. Prüfschritt

3.3.3 Neigungswinkel zur Senkrechten >10° bis 45°

Die Randsicherung ist nach einem Aufbau entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers in ungünstigster Aufbauweise zu prüfen. Das dazugehörige Schutznetz ist zwischen den Randsicherungspfosten zu befestigen. Entlang seines unteren Netzrandes ist das Schutznetz im Prüfstand entsprechend der Angaben des Herstellers an einer Simulation eines für den Anschluss vorgesehenen Bauteils (z. B. Traufriegel) waagerecht an einem Bauteil zu befestigen.

Als Prüfmasse ist ein sphärokonischer Sack gemäß ISO 7892 in seiner Geometrie, jedoch mit einer Masse von 100 kg (alternativ: zwei 50 kg-Säcke) zu verwenden und aus einer Höhe von 0,80 m, gemessen von der Absturzkante, abzuwerfen (siehe Abbildung 2).

1. Prüfschritt:

Aufbau eines Randsicherungssystems mit Neigungswinkel 45°, kleinster vorgesehener Pfostenabstand, waagerechter Abstand zur Auftreffstelle, gemessen von der Absturzkante, beträgt 0,90 m, Prüfmasse fällt senkrecht auf den Pfosten; Fallhöhe h = 0,8 m, siehe Abbildung 2.

Hierbei muss nur der beim Versuchsaufbau eingesetzte Randsicherungspfosten, auf den die Prüfmasse stößt, mit der Zusatzlast (Ersatzwindlast) beaufschlagt werden.

2. Prüfschritt:

Aufbau wie zuvor, Prüfmasse trifft auf Mitte Netzfläche Mitte Feld. Dabei müssen alle beim Versuchsaufbau eingesetzten Randsicherungspfosten mit der Zusatzlast (Ersatzwindlast) beaufschlagt werden (siehe Abbildung 3).

Auf eine zusätzliche den Wind berücksichtigende Belastung der Netzfläche darf verzichtet werden.

Ausreichende Tragfähigkeit ist gegeben, wenn

  • keine offensichtlichen Materialanrisse erkennbar sind,

  • die Verformung der Randsicherungspfosten nicht mehr als 15°, gemessen im Auftreffpunkt, zum Einbauwinkel nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung beträgt,

  • bei Lasteinleitung die Befestigung des Pfostens noch trägt.

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Abb. 2 Versuchsdurchführung für 1. Prüfschritt

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Abb. 3 Versuchsdurchführung für 2. Prüfschritt