DGUV Vorschrift 2 EUK - Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift

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Anhang 2 - Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

(zu § 4)

Die Ausbildungslehrgänge werden nach den Grundsätzen gestaltet, die das frühere BMA mit Schreiben vom 29. Dezember 1997 an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Fachaufsicht festgelegt hat.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die einen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, der nach den Grundsätzen gestaltet war, die das BMA mit Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 festgelegt hatte, dürfen weiterhin bestellt werden.

Entsprechend Ziffer 7 des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29. Dezember 1997 (Az: IIIb7-36042-5) zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in der Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Dabei werden die Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption berücksichtigt, wonach die Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III den nachfolgenden 5 Themenfeldern zugeordnet werden:

  1. 1.

    Spezifische Gefährdungsfaktoren,

  2. 2.

    Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen,

  3. 3.

    Spezifische Arbeitsverfahren,

  4. 4.

    Spezifische Arbeitsstätten,

  5. 5.

    Spezifische personalbezogene Themen.

Die Rahmenthemen werden wie folgt untergliedert:

  • Rahmenthema "Schutz vor Sturz aus der Höhe/in die Tiefe" (3 LE *)

    Angesprochen werden insbesondere die Themen

    • Arbeiten auf Fahrzeugdächern und in angehobenen Fahrzeugen,

    • Arbeitsgruben und Unterfluranlagen,

    • Hochgelegene Arbeitsplätze an Oberleitungs- und Antennenanlagen.

  • Rahmenthema "Arbeiten mit/in der Nähe von Energieträgern und Strahlungsquellen" (3 LE *)

    Angesprochen werden insbesondere die Themen

    • Arbeiten an Fahrleitungsanlagen und Stromschienen,

    • Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen von Fahrzeugen,

    • Arbeiten an und in Unterwerken,

    • Arbeiten an der Stromversorgung von Gebäuden, Anlagen und Werkstätten.

  • Rahmenthema "Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung" (4 LE *)

    Angesprochen werden insbesondere die Themen

    • Strategien und Maßnahmen der Fahrzeuginstandhaltung,

    • Instandhaltung von Anlagen und Arbeitsmitteln,

    • Maßnahmen der Störungsbeseitigung,

    • Koordination bei Beteiligung mehrerer Unternehmen.

  • Rahmenthema "Erstellung, Instandhaltung und Beseitigung von baulichen Einrichtungen und Anlagen" (6 LE *)

    Angesprochen werden insbesondere die Themen

    • Planung und Instandhaltung von Gebäuden, Anlagen und Werkstätten,

    • Planung und Instandhaltung der Infrastruktur von Eisenbahnen.

  • Rahmenthema "Komplexe Verkehrssituationen" (16 LE *)

    Angesprochen werden insbesondere die Themen

    • Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Bereich von Gleisen,

    • Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen,

    • Fahren von Zügen.

Ausbildungsmaßnahmen der Stufe III können bereits in den Zeiträumen zwischen den Präsenzphasen der Ausbildungsstufen I (Grundausbildung) und II (Vertiefende Ausbildung) durchgeführt werden, soweit die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vorhanden sind.

Für spezielle Einsatzgebiete können die Inhalte der Ausbildungsstufe III durch den Unfallversicherungsträger individuell festgelegt werden.

1 LE (Lehreinheit) = 45 min.