DGUV Information 213-582 - Verfahren zur Bestimmung von Quarz und Cristobalit Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Nachweisgrenze

Die Nachweisgrenze wurde in Anlehnung an DIN 32645 [8] für Quarz und Cristobalit anhand der Kalibrierfunktion im unteren Messbereich (siehe Abschnitt 3.1) und der Leerwertmethode ermittelt. Beide Verfahren liefern vergleichbare Ergebnisse.

Die Analyse reiner Quarz- bzw. Cristobalit-Stäube ergibt dabei absolute Nachweisgrenzen von 0,01 mg für Quarz und für Cristobalit (statistische Sicherheit 95 % und k = 3). Diese günstigen Werte werden jedoch unter realen Bedingungen bei der Analyse staubbeaufschlagter Filter zum Teil nicht erreicht. Die Nachweisgrenze liegt erfahrungsgemäß dann jeweils bei rund 0,03 mg absolut. Bezogen auf die verschiedenen Probenahmesysteme ergeben sich die in Tabelle 2 aufgeführten Werte der relativen Nachweisgrenze für Quarz und Cristobalit (Bande 621,5 cm-1).

Tabelle 2
Relative Nachweisgrenzen für Quarz und Cristobalit

ProbenahmesystemFilterdurchmesserLuftvolumenstromProbenahmedauerProbeluftvolumenrelative Nachweisgrenze
[mm][m3/h][h][m3]ideal [mg/m3]real *) [mg/m3]
VC 25F15022,52
8
45
180
0,0004
0,0001
0,0013
0,0003
PM 4F704,02
8
8
32
0,001
0,0003
0,004
0,001
FSP-10370,62
8
1,2
4,8
0,008
0,002
0,025
0,006
FSP-BIA370,122
8
0,24
0,96
0,042
0,010
0,13
0,031
MPG II472,82
8
5,6
22,4
0,0018
0,0004
0,0054
0,0013
*)Nachweisgrenze bei ungünstiger Probenmatrix oder Störungen im Bereich der relevanten Absorptionsbanden