DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 10.6 - 10.6 Brandschadensanierung

Bei Vorhandensein PCB-haltiger Erzeugnisse werden erfahrungsgemäß bei Bränden PCB und deren Pyrolyseprodukte, u.a. PCDF und PCDD, freigesetzt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind u.a. in der Information "Instandsetzungsarbeiten von elektrischen Anlagen auf Brandstellen" (BGI 766) und in den Richtlinien zur Brandschadensanierung (VDS 2357) ausgeführt.