DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 10.3 - 10.3 Entsorgung von PCB-haltigen Kondensatoren

Vor 1982 in Deutschland hergestellte Leistungskondensatoren enthalten in der Regel PCB. Eine einheitliche Kennzeichnung besteht nicht. PCB-haltige Kondensatoren sind im Allgemeinen auf dem Typenschild mit den Buchstabenkombinationen CD, CI, CP, CPA oder A30, A40 gekennzeichnet. Hinweise zur Kennzeichnung PCBhaltiger Kondensatoren enthält das PCB-Merkblatt des Fachverbandes Starkstromkondensatoren. Dieses Merkblatt enthält eine umfangreiche Aufstellung der in Deutschland eingesetzten Kondensatoren. Des Weiteren werden Hinweise auf Transportanforderungen und zugelassene Entsorgungsunternehmen gegeben.

Kondensatoren mit einer PCB-haltigen Isolierflüssigkeit zwischen 0,1 und 1 Liter mussten bis zum 31.12.2010 ersetzt werden. Sollten im Zuge von Instandhaltungsarbeiten dennoch derartige Kondensatoren (u.a. Anlaufkondensatoren von Motoren, Kompensation von Regelanlagen) angetroffen werden, sind diese unverzüglich zerstörungsfrei auszubauen und fachgerecht zu entsorgen.

Kleinere Kondensatoren mit einer PCB-haltigen Isolierflüssigkeit von weniger als 100 ml dürfen noch bis zur Außerbetriebnahme ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Solche Kondensatoren finden sich insbesondere in Leuchtstofflampen oder bei speziellen Motorantrieben, z. B. in Waschmaschinen. Es wird empfohlen, diese Kondensatoren im Rahmen der regelmäßigen Prüfung und Wartung auszutauschen, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist.

10.3.1 Schutzmaßnahmen bei der Demontage dichter Kondensatoren

Unter Beachtung der allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ist der Kondensator zerstörungsfrei auszubauen, bruchsicher zu verpacken und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Für diese Tätigkeiten sind keine gesonderten Schutzmaßnahmen gegenüber PCB-haltigen Isolierflüssigkeiten erforderlich.

10.3.2 Schutzmaßnahmen bei der Demontage undichter Kondensatoren

Bestehen Undichtheiten an Kondensatoren, ist anhand der Angaben auf dem Typenschild (Leistungsschild) zu prüfen, ob die Isolierflüssigkeit PCB-haltig ist. Ist nicht erkennbar, ob der Kondensator PCB-frei ist, ist davon auszugehen, dass dieser PCB-haltig ist. Undichte Kondensatoren sind umgehend auszubauen, flüssigkeitsdicht zu verpacken und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Hierzu sind geeignete, stabile Transportbehälter zu verwenden. Beim Transport sind die Regelungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zu beachten.

Bei diesen Tätigkeiten ist Hautkontakt zu vermeiden. Je nach Exposition und Gefährdungsbeurteilung sind folgende Schutzmaßnahmen gegenüber PCB-haltigen Isolierflüssigkeiten anzuwenden:

  • Es sind Chemikalienschutzhandschuhe aus Fluorkautschuk (oder bei kurzzeitigen Expositionen aus Nitrilkautschuk mit einer Schichtstärke von mindestens 0,4 mm) einzusetzen. Diese sind bei Beschädigung unverzüglich zu wechseln. Nach Ende der Arbeiten sind die Schutzhandschuhe zu entsorgen.

  • Besteht die Gefahr des Kontaktes weiterer Körperpartien mit PCBhaltigen Flüssigkeiten, sind diese ebenfalls durch persönliche Schutzausrüstung, wie z. B. einen Chemikalien-Schutzanzug Typ 4, ggf. mit Kapuze, zu schützen.

  • Bei Gefährdungen durch heruntertropfende Isolierflüssigkeit oder durch Spritzer ist zusätzlich geeigneter Gesichtsschutz zu verwenden.

Ist es durch den undichten Kondensator zur Kontamination des Einbaubereiches/Einbaustelle gekommen, ist dieser Bereich mit Einwegmaterialien (z. B. Bindemittel, Putztücher) zu reinigen. Es ist zu prüfen, ob eine Sanierung nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" durchzuführen ist. Kontaminierte Materialien (z. B. Putztücher, Papier, Bindemittel, Chemikalienschutzhandschuhe, sonstige persönliche Schutzausrüstung), die bei diesen Arbeiten anfallen, sind ebenfalls flüssigkeitsdicht zu verpacken und der fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

10.3.3 Instandhaltungsarbeiten an Leuchtstofflampen

Bei Prüfungen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3/GUV-V A3) oder bei Instandhaltungsarbeiten von Leuchtstofflampen ist zu prüfen, ob noch PCB-haltige Kondensatoren verbaut sind. Ist dies der Fall, wird empfohlen, diese zu ersetzen und der Entsorgung zuzuführen (siehe auch Abschnitt "Entsorgung von PCB-haltigen Kondensatoren").