DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 10.1 - 10 Zusätzliche Hinweise zu Schutzmaßnahmen bei ausgewählten Tätigkeiten und Anwendungsbereichen
10.1 Instandhaltungsarbeiten an Transformatoren

Die PCB-Verbotsverordnung ließ für Transformatoren mit einer PCB-Konzentration bis 2.000 ppm einen einmaligen Austausch des belasteten Öls durch unbelastetes Öl zu. Danach durfte eine PCB-Konzentration von 50 ppm nicht überschritten werden. Dieser Wert musste durch eine spätere Überprüfung (nach 6 Monaten) bestätigt werden.

Instandhaltungsarbeiten an derartigen Geräten können nach wie vor erforderlich sein, wobei Arbeiten mit und ohne Kontaktmöglichkeit zu Isolierflüssigkeiten anfallen. Vor der Aufnahme der Tätigkeiten ist dahersicherzu stellen, dass der Gehalt an PCB den Wert von 50 ppm unterschreitet. Dies ist durch eigene Analysenergebnisse oder durch Angaben zum PCB-Gehalt in mitgelieferten Analysenprotokollen nachzuweisen. Ergibt sich aufgrund des Analysenergebnisses, dass die Isolierflüssigkeit einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweist, ist der Transformator von einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb zu entsorgen (siehe Abschnitt "Entsorgung von Transformatoren/Kondensatoren").

Instandhaltungsarbeiten an dichten Transformatoren ohne Kontaktmöglichkeiten zu Isolierflüssigkeiten sind z. B. visuelle Kontrolle, äußerliche Reinigung der Betriebsmittel, Nachziehen von äußeren Schraubverbindungen oder Ausbesserung des Korrosionsschutzes. Für diese Tätigkeiten sind keine gesonderten Schutzmaßnahmen gegenüber der Isolierflüssigkeit erforderlich.

Instandhaltungsarbeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu Isolierflüssigkeiten sind z.B.:

  • Probenahme und Überprüfung der Elektroisolierflüssigkeiten,

  • Kontrolle und Austausch von Schutz- und Überwachungsgeräten,

  • Beseitigung kleiner Undichtheiten (nach störungsfreiem Betrieb).

Um Hautkontakt zu vermeiden, sind zum Schutz der Beschäftigten für diese Tätigkeiten Schutzmaßnahmen gegenüber den Isolierflüssigkeiten erforderlich:

  • Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe tragen, z. B. Fluorkautschuk. Erfahrungswerte zeigen, dass Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit mindestens 0,4 mm Dicke für kurzzeitige Expositionen ebenfalls geeignet sind. Baumwollhandschuhe sind bei längeren Arbeiten unterzuziehen. Es sind keine Hautschutzmittel zu benutzen.

  • Schutzbrille/Visier verwenden.

  • Arbeitskleidung und Chemikalienschutzhandschuhe sind nach Kontamination sofort zu wechseln. Zusätzliche Arbeitskleidung und Chemikalienschutzhandschuhe zum Wechseln vor Ort sind bereit zu halten.