DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 8.7 - 8.7 Erste Hilfe

Nach Kontakt von PCB-haltigen Flüssigkeiten (z. B. Elektroisolierflüssigkeiten) mit den Augen sind diese sofort mit viel Wasser zu spülen (mindestens 10 Minuten), danach ist unverzüglich ein Augenarzt oder der Betriebsarzt aufzusuchen.

Bei Kontamination der Haut mit PCB-haltigen Flüssigkeiten sind die hygienischen Maßnahmen nach Abschnitt 8.6 anzuwenden und anschließend der Betriebsarzt aufzusuchen. Für den Fall des Verschluckens PCB-haltiger Flüssigkeiten ist der Mund mit Wasser auszuspülen und anschließend ein Arzt (HNO-Arzt, Betriebsarzt) aufzusuchen.

Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit PCB-Exposition, die Erster Hilfe bedürfen, sollen den Expositionsbereich zuvor verlassen; erforderlichenfalls soll dies unter Assistenz von Ersthelfern (z. B. bei Bewusstlosigkeit) erfolgen; hierbei sollen die Ersthelfer geeignete persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Handschuhe) tragen.