DGUV Information 213-045 - Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten

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Abschnitt 8.6 - 8.6 Hygienische Maßnahmen

Nach Kontakt mit PCB-haltigen Flüssigkeiten sind die betroffenen Hautstellen mit Wasser und Hautreinigungsmitteln zu reinigen. Diese sollen in Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgewählt werden. Sie sollen geeignet sein, fettlösliche Stoffe gut aufzunehmen und zuverlässig von der Haut zu entfernen, ohne die Haut dabei zu schädigen. Verunreinigte Arbeitskleidung ist unverzüglich zu wechseln.

Am Arbeitsplatz ist das Essen, Trinken, Rauchen sowie das Aufbewahren von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen verboten. Für Pausen ist der Arbeitsplatz zu verlassen. Schutzkleidung ist abzulegen und eine Handreinigung mit Wasser und geeigneten Hautreinigungsmitteln vorzunehmen. Die Nahrungsaufnahme hat in einem PCB-freien Pausenraum zu erfolgen.

Arbeits- und Schutzkleidung müssen getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt werden. Durch PCB verunreinigte Arbeits- und Schutzkleidung dürfen erst nach fachgerechter Reinigung wieder benutzt werden.

PCB lassen sich nach derzeitigem Kenntnisstand durch Reinigen in der chemischen Reinigung mit Tetrachlorethen (Perchlorethylen) entfernen. Durch Waschen in der Waschmaschine sind PCB nur schwer aus der Arbeitskleidung zu entfernen. Arbeits- und Schutzkleidung dürfen nicht mit nach Hause genommen werden, um eine Verschleppung von PCB auch in den privaten Bereich und eine Übertragung auf Angehörige zu vermeiden.

Können PCB-verunreinigte Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen nicht wirksam gereinigt werden, sind diese fachgerecht zu entsorgen. Persönliche Schutzausrüstungen sind durch den Arbeitgeber zu ersetzen.

Nach jeder Arbeitsschicht mit einer möglichen Kontamination von Arbeitskleidung oder der Haut ist eine gründliche Körperreinigung mit Wasser und Hautreinigungsmitteln durchzuführen.