Abschnitt 7 - 7 Kommissionierarbeiten
In Regallägern wird teilweise in der untersten Lagerebene beziehungsweise unter den Regalen kommissioniert.
Bei Kanallägern mit Satellitenfahrzeugen ist bei der Festlegung von Kommissionierbereichen zu bedenken, dass Personen auch beim Arbeiten unter den Regalen durch die im darüber liegenden bzw. den angrenzenden Kanälen fahrenden Shuttles gefährdet sein können.
In Bereichen, in denen eine solche Gefährdung besteht, sind Kommissionierarbeiten nicht zulässig. Kommissionierbereiche und Regale müssen durch bauliche Maßnahmen voneinander getrennt werden.