DGUV Information 208-039 - Kanalläger mit Satellitenfahrzeugen Handlungshilfe zur Risiko- und Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 5 - 5 Störungsbeseitigung

Leere Batterien, defekte Elektronik oder blockierte Mechanik können zu Funktionsstörungen des Shuttles führen. Zu Störungen kann es auch kommen, wenn sich die Ladung auf den Paletten z. B. beim Beschleunigen oder Bremsen verschiebt. Das passiert insbesondere dann, wenn die palettierte Ladeeinheit ungenügend gesichert ist. Störungen treten ebenfalls auf, wenn sich Teile von beschädigten Paletten mit Regalteilen verhaken, was zum Absturz der Last in das Regal oder zur Blockade des Shuttles führen kann. Beschädigungen an der Palette können dazu führen, dass die Last nicht mehr vom Shuttle aufgenommen und transportiert werden kann. In solchen Fällen muss zur Störungsbeseitigung in das Regal eingestiegen werden, z. B. um die Palette zu richten oder umzupacken.

Für Personen, die im Regal arbeiten, bestehen neben den bereits geschilderten Gefährdungen (s. Kapitel Normalbetrieb - Gefährdungen durch Shuttles) zusätzliche Risiken:

  • Die Shuttles im Kanal können unvorhergesehen anfahren.

  • Personen, die an einem gestörten Shuttle arbeiten, können durch Shuttles in den angrenzenden Kanälen gefährdet werden.

  • Bei Arbeiten in hochgelegenen Regalebenen besteht Absturzgefahr.

Damit die Störung ohne Gefährdung von Personen beseitigt werden kann, muss vom Hersteller in der Betriebsanleitung des Satellitenfahrzeugs ein detailliertes Konzept zur Störungsbeseitigung beschrieben sein.

In diesem Konzept können Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen festgelegt werden, die anzuwenden bzw. zu treffen sind, z. B.:

Gefährdungen durch Shuttles

Bei Arbeiten im Regalkanal bestehen Gefährdungen durch das unvorhergesehene Anfahren des bzw. der Shuttles im Kanal.

  • Bevor Personen in den Gefahrenbereich gelangen, muss das Shuttle sicher abgeschaltet werden. Dies ist der Fall, wenn das Shuttle mit einer sicheren Not-Halt-Einrichtung (Hinweise siehe DIN EN ISO 13850) versehen ist, die auch über Funk sicher angesteuert und aktiviert werden kann.

    In einem Not-Halt-Konzept muss festgelegt sein, ob ein Not-Halt-Befehl immer nur auf ein Shuttle, gleichzeitig auf mehrere Shuttles einer Gruppe oder auf alle Shuttles des Lagers wirken soll.

    Durch eine unsichere Funkfernsteuerung kann es zu Fehlfunktionen des Shuttles kommen.

    Die Funkfernsteuerung muss deshalb so ausgelegt sein, dass über sie das Shuttle sicher abgeschaltet werden kann (Hinweise siehe DIN EN 60204-32 Kap. 9.2.7 und Anhang C aus prEN 1493)

oder

  • das Shuttle ist mit einem gut erreichbaren, manuell zu bedienenden Not-Halt oder Hauptschalter ausgerüstet. Dabei bleibt als Restrisiko, dass das Shuttle unerwartet anläuft, bevor eine sich nähernde Person den Schalter betätigen kann. Daher können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein

oder

  • das Shuttle ist mit einem Personenerkennungssystem ausgerüstet, das das Shuttle sicher abschaltet.

    Personen, die an einem gestörten Shuttle arbeiten, können durch Shuttles in den angrenzenden Kanälen gefährdet werden.

  • Shuttles, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Kanals mit dem gestörten Shuttle befinden, werden aus dem Regal genommen, bevor mit der Arbeit am gestörten Shuttle begonnen wird.

oder

  • Shuttles, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Kanals mit dem gestörten Shuttle befinden, werden sicher abgeschaltet, bevor mit der Arbeit am gestörten Shuttle begonnen wird. Erfolgt die Abschaltung über eine Funkfernbedienung, muss diese so ausgelegt sein, dass sie das Shuttle sicher abschalten kann.

Schutz vor Absturz

  • Störungen im Regal dürfen nur von einer sicheren Standfläche aus behoben werden. Dazu sollte eine Wartungsplattform oder ein Wartungswagen mit Bremse benutzt werden.

  • Das Mitfahren von Personen auf dem Shuttle entspricht nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung und ist daher verboten.

  • Bei den Arbeiten müssen sich die Beschäftigten durch eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz schützen.

  • Zur Befestigung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist eine tragfähige und stabile Anschlagmöglichkeit an den Regalen erforderlich. Der Anschlag kann über dafür vorgesehene Anschlagpunkte oder über Sicherungshaken, die zum Anschlag an Regalträgern geeignet sind, erfolgen. Solche Sicherungshaken werden in verschiedenen Ausführungen angeboten. Die Anschlagpunkte sollten möglichst weit oberhalb der zu sichernden Person angeordnet werden, um im Fall eines Absturzes die auf den Körper wirkenden Kräfte möglichst klein zu halten sowie übermäßiges Pendeln der abgestürzten Person zu verhindern.

Wenn eine Person nach einem Absturz von der persönlichen Schutzausrüstung, z. B. Sicherungsseil in Verbindung mit einem Auffanggurt, gehalten wird, ist es ihr nicht immer möglich, sich selbst aus dieser Situation zu befreien. Durch den Auffanggurt kann die Blutversorgung stark beeinträchtigt werden, so dass eine schnelle Rettung notwendig ist. Die Rettung muss daher in regelmäßigen Abständen geübt werden, erforderlichenfalls gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr.

Die Störungsbeseitigung im Regal ist mit vielerlei Gefahren verbunden. Damit sicheres Arbeiten gewährleistet ist, müssen die Arbeiten zur Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen und die mit der Störungsbeseitigung verbundenen Tätigkeiten geübt werden. Das sollte unter Anleitung und Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgen, die weiß, wie vorzugehen und was zu beachten ist.

Im Übrigen sind die für die entsprechenden Arbeiten in Frage kommenden Personen vor Aufnahme der Tätigkeit und darüber hinaus regelmäßig - mindestens jedoch einmal jährlich - über die besonderen Gefahren bei Arbeiten zur Störungsbeseitigung und die Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Dabei sind auch Dinge wie der Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstungen und deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie das erkennen von Schäden an der Schutzeinrichtung anzusprechen.