Abschnitt 2.2 Einsatz von landwirtschaftlichen Traktoren auf Erdbaustellen (bisher: BGI/GUV-I 8667)
Titel: Einsatz von landwirtschaftlichen Traktoren auf Erdbaustellen (bisher: BGI/GUV-I 8667)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-053
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung
Abschnitt 2.2 – 2.2 Einsatz von Erdbaumaschinen
Gemäß § 4 der Betriebssicherheitsverordnung ist zunächst zu prüfen, ob für diese Arbeit speziell für diesen Zweck vom Hersteller vorgesehene Maschinen (z.B. Erdbaumaschinen) eingesetzt werden können.