Abschnitt 1.2 - 1.2 Optimierung der Organisation und der Prozessabläufe
In der Untersuchung wurden die Unternehmen dazu befragt, ob mit Einführung eines AMS Verantwortungsbereiche klarer voneinander abgegrenzt sind und wie sich die Organisation und Prozessabläufe zur Sicherheit und Gesundheit verändert haben.
Die Nachvollziehbarkeit und die Systematik der notwendigen Dokumentation war Bestandteil der Untersuchung. Die Grafik in Abb. 2 zeigt, dass hier Verbesserungen erzielt wurden.
Abb. 2
Optimierung der Organisation und der Prozessabläufe
Die Gesundheit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt mir sehr am Herzen! Die demographische Entwicklung der Bevölkerung und der damit einhergehende Fachkräftemangel zeigen in vielen Bereichen des Gesundheitswesens spürbare Auswirkungen. Daher liegt es in der Verantwortung der Unternehmensleitung, für den Arbeitsschutz der Beschäftigten zu sorgen. Der Arbeitsschutz ist ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Qualität der Arbeit und trägt letztlich auch zur Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten bei. Konsequente Schulungen und gesundheitsfördernde Maßnahmen sind in der Regel leicht in die tägliche Arbeit zu integrieren. Durch die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems verzeichnen wir weniger Arbeitsunfälle und Krankheitsausfälle wegen chronischer Beschwerden. Zusätzlich konnten wir nach der Einführung des Managementsystems deutliche Verbesserung der Organisation und Prozessabläufe erreichen. Denn nur gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch dauerhaft leistungsfähig. Michael Ennenbach |
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Michael Ennenbach Kaufmännischer Leiter MEDIAN Klinik Gyhum |
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Arbeitsschutzmanagementsysteme integrieren Sicherheit und Gesundheit in die Unternehmensprozesse. Die Untersuchung zeigt, dass ein AMS den störungsfreien Betriebsablauf positiv unterstützt und den Krankenstand verringert. Wichtige Aufgaben wie Beschaffung und Prüfung von Arbeitsmitteln oder Dienstleistungen werden deutlich besser umgesetzt als zuvor.
Durch ein AMS sind die Beschäftigten besser in die Prozessabläufe eingebunden, z. B. bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen oder bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.