Abschnitt 3.4 - 3.4 Erstellung einer Betriebsanweisung
Der Werkstattbetreiber muss, unter Berücksichtigung der vom Hersteller mitgelieferten Betriebsanleitung, eine Betriebsanweisung für den sicheren Betrieb der Fahrzeughebebühnen erstellen. Diese ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Werkstatt, an geeigneter Stelle, frei zugänglich zu machen. Entsprechende Vorlagen erhalten Kfz-Betriebe vom zuständigen Unfallversicherungsträger oder vom ZDK.